18.12.2023 13:51:00
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Rund 24.000 Anträge für Energiekostenzuschuss II
Pro Unternehmen fließen Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro. Der Förderzeitraum erstreckt sich über das gesamte Jahr 2023 und ist in zwei Förderperioden unterteilt. Förderperiode 1 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Jänner bis Ende Juni, Förderperiode 2 bezieht sich auf angefallene Energiemehrkosten von Anfang Juli bis Ende Dezember. Die ersten genehmigten Fördermittel sollen bereits ab der Vorweihnachtswoche fließen, der Großteil der Mittel aber erst 2024.
"Damit entlasten wir einerseits lokale Betriebe, die mit hohen Kosten beispielsweise für Strom konfrontiert sind. Andererseits wird gerade auch die vor allem am internationalen Markt tätige österreichische Industrie unterstützt und so insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts gesichert", wurde Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in der Aussendung zitiert.
Die Wirtschaftskammer erneuerte indes eine ihrer Forderungen: "Um auch 2024 angesichts der Preisentwicklung Planungssicherheit zu gewährleisten, braucht es aus Sicht der Wirtschaftskammer eine Verlängerung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 auf die Jahre 2023 bis 2030."
sag/cgh
APA
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