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06.11.2015 22:37:39

Schwäbische Zeitung: Eine gute Entscheidung - Kommentar zur Sterbehilfe

Ravensburg (ots) - Roger Kusch wird sich eine neue Geschäftsidee suchen müssen. Der Vorsitzende von "Sterbehilfe Deutschland" hat zwar Verfassungsbeschwerde angekündigt, aber das vom Bundestag mit überzeugender Mehrheit beschlossene Gesetz dürfte auch die Prüfung durch die Verfassungsrichter bestehen. Dann ist klar: Es wird in Deutschland kein gewerbsmäßig organisiertes Töten alter und kranker Menschen geben. Und die Ärzte werden glücklicherweise verschont sein von einer Regelung, die mit ihrem Berufsethos grundsätzlich unvereinbar gewesen wäre. In fast allen Ländern dieser Erde ist die Gesetzeslage so oder so ähnlich, wie der Bundestag sie nun für Deutschland beschlossen hat.

Dort, wo sie anders ist, finden sich auch die Indizien dafür, dass ärztlich assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen inflationäre Wirkung haben. Die Gesamtzahl der Suizide steigt, das vielbeschworene Selbstbestimmungsrecht der Patienten geht schleichend über in eine Praxis der Fremdbestimmtheit. Eine Mehrheit der deutschen Abgeordneten hat diese Gefahr erkannt und die richtigen Konsequenzen gezogen.

Die Regelung lässt im Übrigen durchaus Raum für Einzelentscheidungen von Ärzten und engen Angehörigen, in denen das Gewissen und nicht das Strafrecht gefordert ist.

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