05.11.2013 21:23:59
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Schwäbische Zeitung: Was damals Recht war - Leitartikel
Was das mit den in München sichergestellten Kunstwerken von schier unschätzbarem Wert zu tun hat? Ziemlich viel. Der Vater des Mannes, der diesen Schatz nicht gesammelt, sondern gehortet hat, war einer der wichtigsten Kunsthändler von Hitlers Gnaden. Nur so - diese These sei gewagt - konnte er all die Werke in seinen Besitz bringen. Er war offensichtlich nicht Sammler, er war Raffer. Der entscheidende Punkt aber ist: Möglicherweise hat er viele dieser Arbeiten rechtmäßig erworben. Die Enteignungen, die Plünderungen von Museen - alles war ja rechtlich abgedeckt. Wenn es stimmt, dass heute nicht Unrecht sein kann, was damals Recht war, dann ist ein Szenario vorstellbar, das frösteln lässt.
Seit eineinhalb Jahren prüft und ermittelt die Augsburger
Staatsanwaltschaft - unter größter Geheimhaltung. Warum eigentlich?
Dass die Kunstschätze an einem sicheren Ort verwahrt sind, ist eine
Selbstverständlichkeit. Aber wie sollen die potentiellen Erben der
Werke Ansprüche geltend machen können, wenn sie nicht einmal
erfahren, was da sichergestellt worden ist? Die Feststellung, es
handle sich um eine überaus komplizierte Rechtslage, ist tendenziell
beunruhigend. Da droht die Gefahr eines fachjuristischen Kleinkriegs
der eine Lösung nach den Maßstäben der Gerechtigkeit eher behindert
als fördert. Es sollte der schlichte Grundsatz gelten: Was damals
zusammengerafft und -geraubt wurde, muss möglichst schnell
zurückgegeben werden.
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