Amazon Aktie
WKN: 906866 / ISIN: US0231351067
| "Prime Deal Days" |
15.07.2025 15:06:38
|
Streit um Rabatte: Amazon erleidet Niederlage vor Gericht
Zum Beispiel hatte der Händler kabellose Kopfhörer mit einem Rabatt von 19 Prozent beworben. Die Ermäßigung bezog sich dem Urteil zufolge aber nicht auf einen früheren eigenen Amazon-Preis, sondern auf eine "unverbindliche Preisempfehlung" (UVP) des Herstellers. In einem anderen Fall bezog sich der Händler auf Vergleichspreise wie einen "Kundendurchschnittspreis".
Rabatte müssten sich aber immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Das hatte auch der Europäische Gerichtshof im vergangenen Herbst in einer Grundsatzentscheidung gegen den Discounter Aldi Süd festgestellt.
Gericht: Werbung ist unlauter
Die Werbung verstößt demnach gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Wettbewerbsrecht. In der Urteilsbegründung schreibt die Kammer: "Der Durchschnittsverbraucher, der auf Amazon bestellt, kennt die "Prime Deal Days' und erwartet, dass ihm Amazon dort ein paar Tage lang besonders günstige Preise im Vergleich zu denen anbietet, die vor den "Prime Deal Days' gefordert wurden". Amazon habe Verbraucherinnen und Verbrauchern aber wesentliche Informationen vorenthalten. Die Werbung sei unlauter.
Eine Amazon-Sprecherin teilte mit: "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und werden Berufung einlegen." Die betreffende Regelung sei mehrdeutig und bedürfe rechtlicher Klärung. "Wir bieten klare und präzise Preisinformationen und halten uns dabei an aktuelle Branchenstandards sowie geltende Gesetze und regulatorische Richtlinien", hieß es weiter.
Experte: Unternehmen tricksen mit UVP
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg teilte mit: "Das Getrickse mit der "unverbindlichen Preisempfehlung' ist für Unternehmen ein wichtiger Bestandteil ihrer Verkaufsstrategie". Wenn eine Methode verboten werde, versuchten Unternehmen ständig, neue Werbestrategien zu entwickeln, um geltendes Recht zu umgehen. "Wir setzen uns weiter für Preisklarheit und Preiswahrheit ein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher echte Rabatte von Mogelpackungen unterscheiden können."
Die Verbraucherschützer gehen auch gegen verschiedene andere Unternehmen vor, denen sie Tricksereien bei Preisangaben vorwerfen. Aktuell laufen unter anderem Verfahren gegen MediaMarktSaturn, Penny und Aldi.
/jwe/DP/jha
MÜNCHEN (dpa-AFX)
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Amazonmehr Nachrichten
|
18.12.25 |
Zuversicht in New York: Dow Jones beendet den Donnerstagshandel mit Gewinnen (finanzen.at) | |
|
18.12.25 |
Gewinne in New York: Dow Jones präsentiert sich nachmittags fester (finanzen.at) | |
|
18.12.25 |
Gute Stimmung in New York: Dow Jones am Donnerstagmittag mit positivem Vorzeichen (finanzen.at) | |
|
18.12.25 |
Optimismus in New York: Dow Jones bewegt sich zum Start im Plus (finanzen.at) | |
|
18.12.25 |
Aldi Süd unterliegt im Streit um Preisrabatte erneut (dpa-AFX) | |
|
17.12.25 |
Amazon overhauls AI team as chief declares an ‘inflection point’ (Financial Times) | |
|
17.12.25 |
Urteil: Amazon darf Video-Kunden keine Werbung aufzwängen (dpa-AFX) | |
|
17.12.25 |
OpenAI: Amazon erwägt offenbar Milliarden-Investition (Spiegel Online) |
Analysen zu Amazonmehr Analysen
| 12.12.25 | Amazon Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
| 08.12.25 | Amazon Buy | Jefferies & Company Inc. | |
| 03.12.25 | Amazon Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
| 02.12.25 | Amazon Outperform | RBC Capital Markets | |
| 02.12.25 | Amazon Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Aktien in diesem Artikel
| Amazon | 194,76 | 0,54% |
|