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11.11.2016 21:27:38

Südwest Presse: Kommentar: Arzneimitteltests

Ulm (ots) - Es passt nicht zusammen, was nicht zusammengehört. In der Medizin gilt, dass Ärzte ihren Patienten niemals absichtlich schaden. Arzneitests, die Mediziner veranlassen, entbinden sie von diesem Gebot nicht. Es sei denn, der ¬Patient willigt in solche Versuche ein. Doch kann er ihnen im Voraus zustimmen, ohne ihre Auswirkungen zu kennen? Wohl kaum. Ist es dann sinnvoll, die Entscheidung Betreuern zu überlassen, wenn der Betroffene selbst nicht mehr einwilligen kann? Nein. Der Betreuer ist verpflichtet, nur zum Wohl des Betreuten zu handeln. Nimmt er diesen Auftrag ernst, kann er die Teilnahme an Arzneitests nicht billigen, die Menschen mit ähnlicher Krankheit nutzen, nicht aber dem Betreuten selbst. Vor 115 Jahren hat das preußische Kultusministerium per Erlass medizinische Forschung an Patienten untersagt, sofern sie ihnen nicht nutzen und sie nicht in der Lage sind zuzustimmen. Die Helsinki-Deklaration der Weltärzteschaft hat dieses ethische Prinzip bekräftigt. Dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten davon abweicht, ist nicht nachvollziehbar. Zumal es keine Belege dafür gibt, dass es solcher Tests dringend bedarf. Neue Medikamente lassen sich auch an Demenzkranken in einem Stadium testen, in dem sie sich freiwillig dazu bereiterklären können. Der deutsche Gesetzgeber hat es bisher abgelehnt, dass an nicht-einwilligungsfähigen Menschen geforscht wird. Ohne Not unternimmt er jetzt einen Schritt in die gegenteilige Richtung. Er darf den medizin-ethischen Grundsatz nicht weiter aufweichen. Menschliche Unversehrtheit gerade des verletzlichen Einzelnen steht über der Forschungsfreiheit.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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