23.01.2025 14:06:00

Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr: Wohl keine Kaution für Benko

Der Gründer der insolventen Immobiliengruppe Signa, Ren� Benko, wurde auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag festgenommen. Als Haftgründe werden Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen, so die WKStA in ihrer Aussendung. Dass Benko auf Kaution freikommt, hält der WU-Strafrechtsprofessor Robert Kert im Gespräch mit der APA daher für unwahrscheinlich, zulässig sei die Kaution nur, wenn ausschließlich Fluchtgefahr besteht.

Vermögen verschleiert und Beweismittel gefälscht

Intensive Ermittlungen in den vergangenen Monaten, etwa eine Telefonüberwachung, die Auswertung von Benkos Nachrichten und Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern haben laut WKStA unter anderem ergeben, dass Benko faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und das im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben soll. Er habe damit das in der Stiftung vorhandene Vermögen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen, woraus sich für die WKStA die Tatbegehungsgefahr ergibt. Außerdem soll Benko nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, was aus Sicht der WKStA die Verdunkelungsgefahr begründet.

Dass Benko gegen einen Geldbetrag freikommt, ist daher wohl keine Option. "Mit Tatbegehung und Verdunkelung scheidet Kaution aus", so Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien (WU).

Landesgericht Wien entscheidet über U-Haft

Die WKStA hat nun einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Ob die U-Haft verhängt wird, oder Benko wieder freikommt, entscheidet jetzt das zuständige Landesgericht innerhalb von 48 Stunden. Das ist bei Verfahren der WKStA im Allgemeinen das Landesgericht Wien. Benko wurde in Innsbruck festgenommen. "An sich müsste er wohl nach Wien überstellt werden", sagte der Strafrechtsexperte. Allerdings bestehe auch die Möglichkeit, dass Benko in Innsbruck bleibt und per Videoübertragung vom Landesgericht Wien einvernommen wird. "Entscheiden muss auf jeden Fall das Landesgericht Wien", sagte Kert.

Die Verhängung einer Untersuchungshaft sei in Wirtschaftsstrafverfahren bisher jedenfalls unüblich, so der Strafrechtsprofessor. Ein Grund dafür sei, dass die Höchstdauer der Untersuchungshaft bei zwei Jahren liege und die Verfahren oft länger dauern. Das könnte auch hier der Fall sein, die Causa sei "eines der komplexesten und aufwendigsten Wirtschaftsstrafverfahren in Österreich", sagt der Strafrechtsprofessor.

cgh/pro

WEB http://www.signa.at

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