20.01.2015 15:34:30

ThyssenKrupp-Manager muss zunächst nicht für Kartellstrafe aufkommen

   Von Hendrik Varnholt

   ThyssenKrupp kann das vom deutschen Bundeskartellamt wegen des sogenannten Schienenkartells erlassene Bußgeld einstweilen nicht von einem mutmaßlich beteiligten Manager zurückfordern. Eine entsprechende Klage gegen den Mitarbeiter habe das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Dienstag abgewiesen, berichtete ThyssenKrupp. Ein Jurist des Konzerns bezeichnete es aber als "sehr wahrscheinlich", dass das Unternehmen in einer Revision vor dem Bundesarbeitsgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.

   Das Landesarbeitsgericht hat nach den Angaben von ThyssenKrupp noch nicht darüber entschieden, ob der beklagte Manager für die Entschädigungen aufkommen muss, die ThyssenKrupp wegen der Beteiligung an Preisabsprachen an Kunden wie die Deutsche Bahn zahlt. Vor einer Entscheidung darüber wollten die Richter die Ergebnisse eines parallel laufenden Strafverfahrens abwarten, berichtete ThyssenKrupp.

   Der Stahlkonzern hatte von dem am Landesarbeitsgericht Düsseldorf in zweiter Instanz beklagten Manager ursprünglich 291 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. In der Summe enthalten sind das vom Bundeskartellamt festgesetzte Bußgeld von 191 Millionen Euro sowie Entschädigungen an Kunden.

   Kontakt zum Autor: hendrik.varnholt@wsj.com

   DJG/hev/jhe

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   January 20, 2015 09:24 ET (14:24 GMT)

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