04.12.2022 06:01:00
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U-Ausschuss - Jähes Comeback und vorläufiges Finale
Mikl-Leitners Befragung hatte am Donnerstag dieser Woche einiges Hick-Hack zwischen den ÖVP-Vertretern im U-Ausschuss und den restlichen Abgeordneten ausgelöst. Wie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) tags zuvor konnte auch sie sich zu etlichen Themen nicht erinnern, stellte die Legitimität der Fragen an sich infrage und sogar ihre Ladung selbst, die sie dem Wahlkampf in ihrem Land geschuldet sah. Dennoch beteuerte Mikl-Leitner, der neuerlichen Ladung selbstverständlich nachzukommen.
Neben der niederösterreichischen Landeshauptfrau wird am Mittwoch der nunmehrige Chef der Finanzmarktaufsicht (FMA), Eduard Müller, Fragen beantworten. Er war auch Finanzminister in der Post-Ibiza-Übergangsregierung und Sektionschef in diesem Ressort. Müller wird sich Fragen zu einigen Untersuchungsgegenständen stellen müssen, darunter etwa zu möglichen Steuererleichterungen für ÖVP-Spender. Aber wohl auch durch das Ressort in Auftrag gegebene Umfragen und Postenbesetzungen werden wohl Thema sein.
Am Tag davor, dem Dienstag, steht zuerst aber noch einmal thematisch die staatliche Coronafinanzierungsagentur (COFAG) auf dem Programm, an der der Rechnungshof (RH) massiv Kritik geübt hatte. Geladen ist deren operativer Geschäftsführer Marc Schimpel. Dessen Ladung war durch die ÖVP-Fraktion erfolgt, wird Schimpel doch den Grünen zugeordnet. Vergangene Woche hatten bereits mehrere Vertreter der COFAG vor dem U-Ausschuss ausgesagt, darunter der ehemalige Geschäftsführer Bernhard Perner.
Offen bleibt, ob der Mittwoch tatsächlich der letzte Befragungstag des Untersuchungsausschusses, der seit Jahresbeginn 2022 arbeitet, sein wird. SPÖ und FPÖ wollen unbedingt eine Verlängerung. Dagegen gesperrt hatten sich zunächst die NEOS, die aber nun zumindest eine weitere Einvernahme des ehemaligen Finanzgeneralsekretärs und potenziellen Kronzeugen in etlichen Causae, Thomas Schmid, befürworten. Wie eine entsprechende Verlängerung aussehen kann, ist nun Verhandlungssache zwischen den Fraktionen.
Ob eine weitere Befragung Schmids sinnvoll ist, steht ebenso in den Sternen. Das Bundesverwaltungsgericht stellte nämlich fest, dass dessen Entschlagungen bei der ersten Befragung rechtmäßig waren.
cts/wim
WEB https://www.cofag.at/
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