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20.08.2022 14:51:38

Umweltschützer: Freihandelsvertrag mit Kanada stoppen

BERLIN (dpa-AFX) - Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Umweltschützern und Menschenrechtsgruppen fordert, den Freihandelsvertrag Ceta der Europäischen Union mit Kanada nicht zu ratifizieren. Hintergrund ist eine Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz und Vizekanzler Robert Habeck nach Kanada an diesem Sonntag. Ceta schütze einseitig Konzerninteressen, indem es demokratische Willensbildung untergrabe und wirksame Politik zum Schutz von Klima, Umwelt und dem Sozialen verhindere, heißt es in einem am Samstag veröffentlichten Appell der Organisationen aus Europa und Kanada.

Ceta lege dem angesichts der Klimakrise dringend notwendigen Ausstieg aus fossilen Energien nur Steine in den Weg, hieß es. "Denn die Einführung von Sonderrechten für Konzerne käme vor allem den Öl-, Gas- und Rohstoffunternehmen zugute." Insbesondere die geplante Sondergerichtsbarkeit stelle eine "immense Bedrohung für die souveräne Politikgestaltung durch Parlamente dar" - beispielsweise bei der Bekämpfung der Klimakrise oder der Anhebung von Sozial- oder Umweltstandards.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Attac, die Naturschützer von Greenpeace, Nabu und Bund sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband, Verdi, Foodwatch, Climate Action Network Canada und Friends of the Earth Canada.

Auch Deutschland will dem Ceta-Vertrag zustimmen. Die Ratifizierung ist für den Herbst geplant. Das Handelsabkommen war bereits 2017 in Teilen in Kraft getreten - allerdings nur in den Bereichen, für die unzweifelhaft allein die EU zuständig ist und nicht deren Mitgliedstaaten. Die anderen Teile liegen auf Eis, bis die Ratifizierung in allen Ländern abgeschlossen ist.

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten sich im Juni auf ein Vorgehen verständigt, um das Handelsabkommen durch den Bundestag zu bringen. Das Abkommen selbst soll dabei unverändert bleiben, die Parlamentarier wollen aber verbindliche Regelungen zu seiner Auslegung durchsetzen, die von der EU und Kanada bestätigt werden müssten. Dabei geht es insbesondere um Schiedsgerichte, die Beschwerden von Investoren behandeln sollen./toz/DP/mis

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