17.06.2016 11:26:00
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VKI startet Sammelaktion zu Generali-Lebensversicherung "MAXX Invest"
Die Generali habe bei "MAXX Invest" ab September 2004 mit einem Verkaufsfolder geworben, in dem unter anderem maximale Erträge und maximale Sicherheit versprochen und eine hundertprozentige Kapitalgarantie und eine hundertprozentige Höchststandsgarantie zugesichert worden seien, so der VKI am Freitag in einer Pressemitteilung. Im November 2015 habe die Generali dann in einem Schreiben an die Kunden erklärt, eine Wertentwicklung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, jede weitere einbezahlte Prämie sei voraussichtlich ein Verlust.
Dieser Verkaufsfolder "ist unserer Ansicht irreführend, da sich nur im Kleingedruckten einschränkende Verweise finden", so Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im VKI. "Die Generali hat in ihrer Werbebroschüre mit maximaler Sicherheit und hundertprozentiger Kapitalgarantie geworben. Sie kann daher die Verluste nicht ohne weiteres den Konsumenten umhängen, sondern muss dafür geradestehen."
Die Generali erklärt in einem Statement zur APA, dass es sich bei "MAXX Invest" um eine fondsgebundene Lebensversicherung handle. "Über die Chancen und Risiken wurden unsere Kunden entsprechend informiert." Das Produkt sei speziell zur Abfederung stark schwankender Aktienmärkte konzipiert worden und habe "in der Finanzkrise 2008/09 die Kunden vor gravierenden finanziellen Nachteilen bewahrt". Man habe die betroffenen Kunden bereits im Herbst 2015 über die negativen Aussichten des Fonds aufgeklärt und Alternativen vorgeschlagen. "Wir kontaktieren jene Kunden, bei denen eine Besserung der Vertragssituation nicht zu erwarten ist, um individuell den Bedürfnissen hinsichtlich einer weiteren Veranlagung und Absicherung bestmöglich zu entsprechen."
Vom VKI werde nun in einem ersten Schritt anhand von Vertragsunterlagen geprüft, ob zur betreffenden Lebensversicherung eine unvollständige Rücktrittsbelehrung vorliege, heißt es in der heutigen Pressemitteilung weiter. Sollte das der Fall sein, bestünde die Möglichkeit, wegen dieser fehlenden Rücktrittsbelehrung vom Vertrag zurückzutreten, so der VKI. Sollte dies nicht möglich sein, werde der VKI mögliche Schadenersatzansprüche hinsichtlich Prospekthaftung und fehlerhafter Beratung prüfen.
In jedem Fall werde der VKI aber nach Einholung einer Einverständniserklärung des Kunden bei der Generali intervenieren, so Wolf. "Sollte sich die Versicherung nicht einsichtig zeigen, werden wir uns für eine Lösung im Rahmen einer Sammelklage stark machen." Bisher gebe es bereits rund 450 Interessenten, hieß es aus dem VKI zur APA.
Verbraucher, die sich im Rahmen einer MAXX-Invest-Lebensversicherung geschädigt fühlen, könnten sich unter www.verbraucherrecht.at an einer Sammelaktion beteiligen, so die Konsumentenschützer in ihrer heutigen Mitteilung. Die Aktion gelte auch für bereits abgelaufene bzw. vorzeitig beendete Verträge. Für den Aufwand verlangt der VKI einen Organisationsbeitrag von 95 Euro.
(Schluss) itz/sp/cs
ISIN IT0000062072 WEB http://www.generali.com http://www.konsument.at
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