20.10.2015 13:02:38
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VPRT zum Urhebervertragsrecht: Entwurf ist unverhältnismäßig und schwächt Produktionsstandort
Dr. Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des VPRT: "Der gewählte Ansatz hat keine empirische Basis und verfehlt im Wesentlichen sein sicherlich gut gemeintes Ziel." Leidtragende solcher Überlegungen sei vielmehr die deutsche Produktionslandschaft, die nachhaltig geschädigt würde. Aus Sicht der Sendeunternehmen ist insbesondere der mit dem beabsichtigten Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch verbundene Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig und unmöglich zu leisten, da gerade bei Film- und TV-Produktionen eine immense Anzahl von Urhebern und ausübenden Künstlern betroffen sind. Schmid: "Statt in neue kreative Projekte investieren zu können, wären die Sender gezwungen, zu Lasten originärer Programminhalte Geld zur Aufstockung ihrer Administration in die Hand zu nehmen."
Soweit der Entwurf sich gegen Pauschalvergütungen wende, verkenne er, dass hierfür im Produktionsbereich auf beiden Seiten - bei Urhebern wie Werkmittlern - ein praktisches Bedürfnis bestehe. Gesetzlich erzwungene Änderungen würden hier lediglich zu einer Risikoverschiebung bei der Gesamtproduktion oder zu einem Ausweichen auf Lizenzware führen.
Berücksichtige man zudem, dass in den letzten Jahren zahlreiche Vergütungsregelungen vereinbart wurden und die Sendeunternehmen in der ganzen Debatte nicht erstbetroffen waren, müsse man aus Sicht des VPRT den Entwurf im Sinne der Sache als "einen großen Schritt zurück statt nach vorne" bezeichnen, so Schmid abschließend: "Das schadet dem Gesamtziel der Stärkung der Kreativwirtschaft enorm."
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