05.11.2013 21:18:59
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Weser-Kurier: Zum Einfluss der Politik beim ZDF schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 6. November 2013:
Bremen (ots) - Die Beteiligten sind - natürlich - andere als im
Jahr 1961. Doch damals wie heute geht es vor dem
Bundesverfasungsgericht um ein und dieselbe Frage: Wie viel Einfluss
dürfen politische Parteien auf einen öffentlich-rechtlichen Sender
wie das ZDF nehmen? Vor 52 Jahren wiesen die höchsten deutschen
Richter Bundeskanzler Konrad Adenauer in die Schranken: Sie stoppten
den Plan des ersten bundesdeutschen Regierungschefs, zur Sicherung
seiner medialen Präsenz und der seiner CDU einen Regierungssender als
Konkurrenz zu den Landesanstalten der ARD aufzubauen. Der Bund, so
das Urteil des Verfassungsgerichts, darf kein Staatsfernsehen
betreiben - die Kulturhoheit liege schließlich bei den Ländern.
Außerdem seien die Medien frei von staatlicher Einflussnahme zu
halten. So war das "Adenauer-Fernsehen" abgeschaltet, bevor es auf
Sendung ging. Trotzdem: Den damaligen Ministerpräsidenten schien die
Idee des Kanzlers zu gut, um sie von Richtern einfach verwerfen zu
lassen. So gründeten sie das "Zweite Deutsche Fernsehen" und
besetzten die Aufsichtsgremien genau so, wie es Adenauer gerne getan
hätte: nach politischer Verlässlichkeit. Auch wenn das
Verfassungsgericht sein Urteil zur jetzigen Klage erst im kommenden
Jahr fällen wird: Schon nach der gestrigen mündlichen Verhandlung
deutet einiges darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die
Unabhängigkeit des ZDF von der Politik stärken wird. Es ist
allerdings auch höchste Zeit, eine absurde Konstruktion zu beenden:
Wie sollen Medien ihre gesetzlich verankerte Beobachter- und
Wächterfunktion gegenüber der Politik unabhängig wahrnehmen, wenn
ausgerechnet diese Politiker die Sendeanstalten überwachen? Und noch
etwas scheint klar: Sollten die Richter das Aufsichtssystem des ZDF
verwerfen, stehen auch die ebenfalls nach Parteien- und
Gruppenproporz zusammengestellten Rundfunkräte der ARD auf der Kippe.
Denn solange Rundfunk- und Fernsehjournalisten fürchten müssen, für
ihre Politikern unbequeme Arbeit gemaßregelt zu werden, verstoßen
öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gegen das Grundgesetz. Dort
heißt es klipp und klar: "Eine Zensur findet nicht statt."
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