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06.10.2015 20:38:38

Westdeutsche Zeitung: Der EuGH schränkt Europas Spielraum ein

Düsseldorf (ots) - Ob man es nun Meilenstein oder Paukenschlag nennen will - das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist nicht nur bahnbrechend, sondern eine schallende Ohrfeige für all jene in Europa, die sich bisher allzu blauäugig auf die Beteuerungen aus den USA verlassen haben. Spätestens mit der gestrigen Entscheidung ist klar, dass personenbezogene Daten aus Deutschland und anderen europäischen Ländern auf Servern in Übersee nichts verloren haben. Schlicht und ergreifend, weil US-Internetunternehmen wie Facebook, Google, Apple und Co., aber auch Fluggesellschaften, immer dann auf Datenschutz pfeifen, wenn der lange und gierige Arm der US-Geheimdienste nach Informationen greift. Dass er das macht, sogar ziemlich ungeniert und ohne jedes Maß, ist seit den Enthüllungen Edward Snowdens im Jahr 2013 hinlänglich bekannt. US-Unternehmen, die nicht freiwillig etwa mit der NSA kooperieren - die großen Anbieter waren und sind trotz gegenteiliger Beteuerungen in dieser Hinsicht ziemlich unverdächtig -, werden durch geheime Gerichtsentscheidungen dazu gezwungen. Der sogenannte Patriot Act, ein undemokratischer Alleskönner im Kampf gegen den Terror, macht das möglich. Freiwillig oder nicht: Der sichere Hafen für Daten aus Europa war genau das eben nicht. Das Urteil ist da eindeutig und genau deshalb ein Wendepunkt. Nun geht es darum, Datenspeicherung und -verkehr im Sinne des Gerichts anzupassen. Facebook, auf das sich das Urteil ursprünglich bezog, hat aber bereits abgewunken - euer Urteil ist nicht unser Problem. Falsch liegt der Datenstaubsauger aus Kalifornien damit nicht. Im Gegenteil, US-Firmen mit Filialen und Datenspeichern in Europa, dürften sogar von dem Urteil profitieren. Sie können leicht auf den Datentransport in die USA verzichten. Der Ärger mit den Europäern wäre vom Tisch und die US-Gemeindienste auch ohne Premiumzugriff auf fremde Daten nicht blind. Dumm für europäische Unternehmen, die jetzt keine Nutzerdaten mehr über den großen Teich schaufeln dürfen, aber müssen, weil sie diese bei US-Clouddiensten geparkt haben. Am Ende wird es auf neue Regeln zwischen der EU und den USA hinauslaufen. Der Verhandlungsspielraum für die Europäer ist aber kleiner geworden - ein Segen. Die Luxemburger Richter haben gestern klipp und klar geurteilt, dass der Schutz vor Schnüffelei in der EU ein Grundrecht ist.

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Pressekontakt: Westdeutsche Zeitung Nachrichtenredaktion Telefon: 0211/ 8382-2370 redaktion.nachrichten@wz.de www.wz.de

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