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17.06.2016 23:07:42

Westfalenpost: Rolf Hansmann zum Detmolder NS-Prozess

Hagen (ots) - Die Auseinandersetzung mit dem mörderischen System der Nationalsozialisten darf auch mehr als 70 Jahre nach Kriegsende nicht mit nachlassender Kraft geführt werden. Vor diesem Hintergrund ist jeder Prozess wichtig, in dem sich jene verantworten müssen, die ein Rädchen im Vernichtungsbetrieb waren. Die die tödliche Maschinerie der Konzentrations- und Vernichtungslager am Laufen gehalten haben. Mord verjährt nicht. Und es gibt keine Altersbegrenzung im Gesetz. Das ist juristisch gesehen richtig, trifft aber den Kern solcher Verfahren wie gegen den Auschwitz-Wachmann in Detmold nicht. Es geht um moralische Gesichtspunkte. Wir sind es den Opfern und deren Angehörigen schuldig, die Erinnerung an die Gräueltaten der Nazis wach zu halten. So lange sich immer noch Holocaust-Leugner, -Verharmloser und
Relativierer Gehör verschaffen und Ewiggestrige braune Parolen verbreiten, dürfen die Verbrechen während der NS-Diktatur nicht in Vergessenheit geraten. Wenn wie in Detmold Auschwitz-Überlebende zu Wort kommen, ist das Mahnung für alle nachfolgenden Generationen: Wir müssen wachsam bleiben. Aus plumpen Vorurteilen dürfen niemals wieder Verbrechen entstehen.

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