Verlorene Bitcoins 05.03.2023 17:23:00

Änderung des Blockchain-Codes bei Bitcoin: Angeblicher "Satoshi Nakamoto" Craig Wright verklagt Programmierer

Änderung des Blockchain-Codes bei Bitcoin: Angeblicher "Satoshi Nakamoto" Craig Wright verklagt Programmierer

• Änderung des Sourcecodes ohne Konsens?
• Sind die Blockchain-Entwickler verpflichtet, Zugang zu verlorenen Wallets zu verschaffen?
• Bleibt die Blockchain unveränderlich?


Craig Wright hat in einem Prozess 16 Programmierer darauf verklagt, ihm durch Änderung des Blockchain-Sourcecodes Zugang zu zwei Wallets zu verschaffen. Vor Gericht scheiterte er mit seiner Klage zunächst, doch jetzt hat ein Berufungsgericht in London den Urteilsspruch aufgehoben und eine neue Verhandlung des Sachverhaltes angeordnet.

Der Mann, der von sich behauptet, Satoshi Nakamoto zu sein - also der Erfinder des Bitcoin -, erklärte laut heise online, mit seinem Unternehmen Tulip Trading rechtmäßiger Besitzer zweier millionenschwerer Wallets zu sein, zu denen er keinen Zugang mehr habe. Hacker hätten passwortgesicherte Dateien gestohlen, welche die privaten Schlüssel enthielten. Die Diebe hätten diese Schlüssel jedoch mangels Passwörtern nicht nutzen können.

Treuhandbeziehung zwischen Wright und den Programmierern?

Die Motivation, an diese gesperrten Walltes heranzukommen, liegt also auf der Hand. Doch wieso ist das ein Sachverhalt, der Gerichte beschäftigt und die Kryptowelt in Aufregung versetzt? Um einen neuen Schlüssel für die fraglichen Walltes zu erzeugen, müsste der Sourcecode für die Blockchain manipuliert werden. Wright argumentiert, dass es sich lediglich um eine Software-Programmierung handle. Da die Programmierer über Passwörter für die entsprechenden Github-Konten verfügen würden, die benötigt werden, um den Sourcecode zu verändern, müssten sie ihm zu seinem Recht - Zugriff auf seine Vermögenswerte - verhelfen. Bezug nimmt der selbsternannte Bitcoin-Erfinder auf die Treuhänderschaft nach englischem Recht: Die Programmierer stünden treuhänderisch wie deliktsrechtlich in seiner Schuld, da Wright ihnen als Investor seine Vermögenswerte anvertraut habe, wie heise online schreibt.

Die Beklagten sehen sich hingegen nicht verpflichtet, Wright Zugang zu seinen Wallets zu verschaffen. Sie bezeichnen sich selbst als freiwillige Open-Source-Programmierer einer nicht-festgelegten Gruppe und berufen sich auf das Konsenssystem. Mit einer Umprogrammierung würde die Idee unveränderlicher Blockchains konterkariert.

Scheingewissheiten der Blockchain

Der juristische Sachverhalt - die Klärung, ob eine Treuhänderschaft der Programmierer vorliegt - könnte weite Kreise ziehen. Nikolaus Forgó, Professor an der Universität Wien, bezeichnete die Entscheidung des Berufungsgerichts auf heise online als "stilistisch beeindruckend", da das Gericht sich nun zum einen mit einem uralten juristischen Sachverhalt auseinandersetzen müsse und zum anderen Scheingewissheiten der Blockchain-Technologie geklärt werden müssten - Stichwort "Unveränderbarkeit". Es werde deutlich, "dass Code kein Naturgesetz ist, sondern umgeschrieben werden kann. Ob er auch umgeschrieben werden muss, bleibt vorläufig offen", formulierte es der Rechtsprofessor.

Redaktion finanzen.at

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