17.07.2006 16:00:00
|
Reduzierung der Sparerfreibeträge ab dem 01. Januar 2007
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung dem Steueränderungsgesetz zugestimmt, so dass ab dem 01. Januar 2007 die Sparerfreibeträge von 1.370,00 Euro auf 750,00 Euro (bei Ledigen) und von 2.740,00 Euro auf 1.500,00 Euro (bei Verheirateten) reduziert werden.
Da der Werbungskostenpauschbetrag nicht geändert wurde, können Sie ab dem 01. Januar 2007 nur noch einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801,00 Euro bzw. 1.602,00 Euro erteilen. Bei bestehenden Freistellungsaufträgen wird die Bank entsprechend der gesetzlichen Vorgabe alle Freistellungsaufträge automatisch auf 56,37% des ursprünglichen Betrages reduzieren.
Fragen zum Thema beantworten wir gerne von 08.30 h bis 18.00 h unter: 0180 - 1 777 999 (EUR 0,09/Minute).
Da der Werbungskostenpauschbetrag nicht geändert wurde, können Sie ab dem 01. Januar 2007 nur noch einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801,00 Euro bzw. 1.602,00 Euro erteilen. Bei bestehenden Freistellungsaufträgen wird die Bank entsprechend der gesetzlichen Vorgabe alle Freistellungsaufträge automatisch auf 56,37% des ursprünglichen Betrages reduzieren.
Fragen zum Thema beantworten wir gerne von 08.30 h bis 18.00 h unter: 0180 - 1 777 999 (EUR 0,09/Minute).
Der finanzen.at Ratgeber für Fonds!
Wenn Sie mehr über das Thema Fonds erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Fonds erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!