05.12.2013 10:53:00
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Ucits V: EU-Staaten einigen sich
Der neue gesetzliche Rahmen für Investmentfonds rückt näher. Weg für Verhandlungen ist frei.
Gestern haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position zu der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Neuregelung über den gesetzlichen Rahmen für Investmentfonds geeinigt. Der Weg für Verhandlungen des Ministerrats mit dem EU-Parlament ist damit frei. Das Parlament hatte schon im Juli 2013 eine Reform der sogenannten Ucits-Richtlinie (Ucits V) befürwortet. Die in Deutschland unter dem Namen OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) bekannte Richtlinie, regelt offene Publikumsfonds, die bestimmte EU-Vorgaben erfüllen und dadurch EU-weit vertrieben werden dürfen.
Demnach muss das gesamte Vermögen eines Ucits-Fonds einer Verwahrstelle (in der Regel eine Depotbank) anvertraut werden. Diese kann nun haftbar gemacht werden, wenn Verluste des Finanzinstruments auf Pflichtverletzungen der Verwahrstelle zurückzuführen sind. Die Details der Pflichten, die eine Depotbank zu erfüllen hat, werden von den Mitgliedstaaten festgelegt.
Der Ministerrat reagiert mit der Klarstellung der Haftung von Verwahrstellen auf die Lehman-Pleite und den Betrugsfall Madoff. Denn insbesondere der Madoff-Fall hatte gezeigt, dass die Mitgliedstaaten die Haftung der Depotbanken unterschiedlich angegangen sind. Das soll sich nun ändern. In der jetzigen Reform werden außerdem die Bedingungen festgelegt, unter denen die Depotbank bestimmt Aufgaben an einen „Unterverwahrer“ (sub-custodian) delegieren kann. Mindestprinzipien für die Entlohnung von Fondsmanagern sollen zudem den Anreiz für das Eingehen übermäßiger Risiken möglichst gering halten.
Wann die Verhandlungen zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament beginnen, steht noch nicht fest.
(PD)

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