Vodafone Group Aktie
WKN DE: A1XA83 / ISIN: GB00BH4HKS39
|
12.11.2025 16:34:38
|
BGH erlaubt Übermittlung mancher Positivdaten an die Schufa
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Weitergabe sogenannter Positivdaten durch ein Telekommunikations-Unternehmen an die Schufa gerechtfertigt sein kann. Eine entsprechende Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone (Vodafone Group) hatte in der letzten Instanz keinen Erfolg, wie das Gericht mitteilte.
Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass Vodafone Positivdaten - also personenbezogene Daten, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder anderes, nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben - an die Schufa weitergab. In den Vorinstanzen hatte ihre Klage keinen Erfolg. Auch der BGH wies ihre Revision nun zurück und bestätigte damit die Klageabweisung.
BGH: Weitergabe mancher Daten gerechtfertigt
Der Unterlassungsantrag der Verbraucherzentrale sei zu weit gefasst, erklärte der sechste Zivilsenat. Denn er sei darauf gerichtet, dem Unternehmen jede Übermittlung der Positivdaten zu verbieten. Doch bei manchen Daten lasse sich die Weitergabe mit dem Interesse des Anbieters an einem Schutz vor Betrug rechtfertigen, so der BGH. Dabei gehe es um Stammdaten wie die Namen der Kundinnen und Kunden, die zum Identitätsabgleich nötig seien, sowie um Informationen über den Beginn oder das Ende eines Vertrags.
Vodafone begrüßte die Entscheidung des BGH. "Als Positivdaten werden Informationen darüber bezeichnet, wann ein Unternehmen mit welchen Kunden wie viele Verträge geschlossen hat", erklärte ein Sprecher. "Eine solche Weitergabe diente dem Schutz auch der redlichen Kunden vor Betrug und Datenmissbrauch." Der BGH stütze mit diesem Urteil auch die früheren rechtlichen Bewertungen mehrerer Oberlandesgerichte.
Kläger sehen "keinen Freifahrtschein" für die Schufa
Die Verbraucherzentrale betonte, dass es in dem Urteil nur um die Weitergabe der Daten an die Auskunftei ging, nicht aber um die Frage, ob die Schufa diese Daten rechtmäßig verarbeitet. Die Schufa habe seinerzeit erklärt, keine Positivdaten von Telekommunikations-Unternehmen mehr entgegenzunehmen. "Insofern bleibt abzuwarten, wie sie nun reagiert. Aus unserer Sicht ist das Urteil jedenfalls kein Freifahrtschein für die Schufa, die Positivdaten für das allgemeine Bonitäts-Scoring zu verwenden."/jml/DP/jha
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Vodafone Group PLCmehr Nachrichten
|
08.12.25 |
Handel in London: Das macht der FTSE 100 mittags (finanzen.at) | |
|
08.12.25 |
Pluszeichen in London: FTSE 100 beginnt Montagssitzung im Plus (finanzen.at) | |
|
05.12.25 |
Verluste in London: FTSE 100 gibt am Nachmittag nach (finanzen.at) | |
|
05.12.25 |
Handel in London: FTSE 100 zeigt sich am Freitagmittag fester (finanzen.at) | |
|
05.12.25 |
FTSE 100-Titel Vodafone Group-Aktie: So viel Verlust hätte ein Vodafone Group-Investment von vor 5 Jahren eingebracht (finanzen.at) | |
|
02.12.25 |
Dienstagshandel in London: FTSE 100 präsentiert sich zum Handelsende leichter (finanzen.at) | |
|
02.12.25 |
Anleger in London halten sich zurück: FTSE 100 präsentiert sich nachmittags leichter (finanzen.at) | |
|
02.12.25 |
Vodafone-Aktie stärker: Mehr als 110.000 Betroffene warten - Vodafone-Verfahren wird verschoben (dpa-AFX) |
Analysen zu Vodafone Group PLCmehr Analysen
| 08.12.25 | Vodafone Group Overweight | Barclays Capital | |
| 28.11.25 | Vodafone Group Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
| 27.11.25 | Vodafone Group Equal Weight | Barclays Capital | |
| 21.11.25 | Vodafone Group Sell | UBS AG | |
| 18.11.25 | Vodafone Group Buy | Deutsche Bank AG |
Aktien in diesem Artikel
| Vodafone Group PLC | 1,07 | -0,79% |
|