BUWOG Group Aktie
WKN DE: A1XDYU / ISIN: AT00BUWOG001
01.05.2025 15:28:00
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Causa Buwog - Grasser muss binnen eines Monats Haft antreten
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der frühere Lobbyist Peter Hochegger müssen binnen eines Monats die in der Causa Buwog über sie verhängten Haftstrafen antreten. Ihre Rechtsvertreter haben die entsprechenden Verständigungen von der Justiz erhalten, bestätigte der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Daniel Rechenmacher, der APA einen Bericht des "Standard" (Online-Ausgabe).
Wie Rechenmacher erläuterte, hat der zuständige Richter die Aufforderungsschreiben zum Strafantritt am Mittwoch unterschrieben. Im Anschluss wurden sie den Verteidigern elektronisch zugestellt, die Verurteilten werden per RSA-Brief verständigt.
Die Anwälte dürften die Schreiben spätestens am Donnerstag erhalten haben. Während Grassers Anwalt Manfred Ainedter anmerkte, das Schreiben könne bereits in der Kanzlei eingelangt sein, betonte Norbert Wess, ebenfalls Anwalt von Grasser, der Ex-Finanzminister werde die Haft antreten. Der Anwalt von Meischberger äußerte sich zum Haftantritt nicht, der Anwalt des früheren Lobbyisten Peter Hochegger war nicht zu erreichen.
Grasser kommt in die Justizanstalt Innsbruck
Die Verurteilten müssen sich innerhalb von vier Wochen ab Zustellung bei der für sie vorgesehenen Justizanstalt (JA) einfinden. Im Fall von Grasser, der in Kitzbühel gemeldet ist, ist das die JA Innsbruck, bestätigte Rechenmacher der APA. Meischberger hat seinen Wohnsitz in Niederösterreich und muss daher laut Rechenmacher in der JA Korneuburg "einrücken". Hochegger müsste eine Zelle in der JA Wien-Simmering beziehen, wobei der Ex-Lobbyist vor Strafantritt oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest stellen kann.
Grasser wurde im Buwog-Prozess und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu dreieinhalb Jahren. Der frühere Lobbyist Peter Hochegger fasste drei Jahre teilbedingt aus, davon ein Jahr unbedingt. Den Rest bekam er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Ex-Lobbyist kann daher eine Fußfessel beantragen, da der unbedingt zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt. Ob der elektronisch überwachte Hausarrest bewilligt wird, obliegt der Entscheidung des Leiters der JA Simmering.
Hohe Forderungen der Republik Österreich
Grasser, Meischberger, der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sowie ein Ex-Manager der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich müssen auch für den Schaden in Höhe von 10 Mio. Euro plus Zinsen aufkommen, der der Republik Österreich entstanden ist.
Die Verurteilten haften solidarisch. Die Republik Österreich kann sich daher aussuchen, von wem sie sich den Schadenersatz holt. Diese Person könnte sich dann bei den anderen das Geld holen. Aber Meischberger ist längst in Konkurs und Grasser hat am Mittwoch einen Insolvenzantrag eingebracht.
sso/fel/cs
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