18.10.2006 12:54:00

Der obere Gerichtshof von Ontario stimmt der Übernahme von ATI durch AMD zu

Advanced Micro Devices, Inc. (NYSE:AMD) und ATI Technologies Inc. (TSX:ATY) (NASDAQ:ATYT) gaben heute bekannt, dass vom oberen Gerichtshof von Ontario die endgültige Anordnung erging, dass alle ausstehenden ATI-Stammaktien indirekt mittels einer hunderprozentigen Tochtergesellschaft von AMD übernommen werden. Die am 24. Juli 2006 angekündigte Übernahme wird voraussichtlich in der Woche vom 23. Oktober abgeschlossen und gilt vorbehaltlich der Erfüllung der oder des Verzichts auf die üblichen Vollzugsbedingungen Über AMD Advanced Micro Devices (NYSE: AMD) ist ein führender, weltweit tätiger Hersteller von innovativen Mikroprozessorlösungen für den EDV-, Kommunikations- und Unterhaltungselektronikmarkt. Das im Jahr 1969 gegründete Unternehmen AMD hat sich auf die Bereitstellung von hoch entwickelten Rechnerlösungen auf der Grundlage der Verbraucheranforderungen spezialisiert. Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.amd.com. Informationen über ATI ATI Technologies Inc. ist weltweit führend bei der Ausgestaltung und Herstellung innovativer a 3D Grafiken, PC Plattformtechnologien und digitalen Multimedialösungen. ATI, als einer der Branchenpioniere seit 1985, ist der weltweit führende Anbieter von Grafikprozessoren (GPU) und hat sich dem Anspruch verpflichtet, leistungsstarke Lösungen der Spitzenklasse für sämtliche PC-, Mac- und Notebook-Plattformen, Workstations, Digitalempfänger, Digitalfernsehen sowie für den Spielkonsolen- und Mobilgerätemarkt zu liefern. Im Geschäftsjahr 2005 erzielte das Unternehmen Einkünfte in Höhe von US $2,2 Milliarden. ATI beschäftigt ca. 4.000 Mitarbeiter in Amerika, Europa und Asien. Die Stammaktien von ATI werden an der Nasdaq (ATYT) und an der Börse in Toronto (ATY) gehandelt. Zukunftsweisende Aussagen Safe Harbour-Erklärung Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsweisende Aussagen zeichnen sich in der Regel durch Wörter aus wie beispielsweise "vorgeschlagen", "würde", "könnte", "werde", "erwarten", "voraussichtlich" und andere Begriffe mit ähnlicher Bedeutung. Zukunftsweisende Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Überzeugungen, Annahmen und Erwartungen und beziehen sich lediglich auf das Datum dieser Pressemitteilung. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, wodurch die tatsächlichen Ergebnisse von AMD, ATI oder der vereinten Gesellschaft wesentlich von den gegenwärtigen Erwartungen abweichen könnten. Bei den wesentlichen Faktoren und Annahmen, wodurch sich die tatsächlichen Ergebnisse beträchtlich von den gegenwärtigen Erwartungen unterscheiden könnten, handelt es sich unter anderem: die Vorhersagen hinsichtlich der Ertragssituation, hinsichtlich Kosteneinsparungen, Wachstumsaussichten und andere solcher Synergien, die im Rahmen der vorgeschlagenen Transaktion erwartet werden, könnten nicht völlig realisiert werden oder es könnte länger dauern, als erwartet; die Transaktion führt entgegen der Erwartungen zu keinen Wachstumseffekten; AMD oder die vereinte Gesellschaft erreichen zum Jahresende oder längerfristig nicht ihre Ziele und Vorgaben in Bezug auf Bruttomargen, Forschungs- und Entwicklungskosten, allgemeine Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen, Betriebsmargen, Kapitalstruktur oder dem Verhältnis zwischen Verbindlichkeiten und Marktkapitalisierung; AMD oder die vereinte Gesellschaft könnten weiteres Kapital benötigen oder könnten nicht in der Lage sein, ausreichendes Kapital aufzubringen, entweder nicht zu günstigen Bedingungen oder überhaupt nicht; Verzögerungen im Zusammenhang mit der Integration beider Unternehmen, einschließlich diesbezüglicher Integrationsverzögerungen in Bezug auf Angestellte und Betriebstätigkeiten, nach Abschluss der Transaktion; die mögliche Abschreibung des Firmenwerts und von anderem Sachanlagevermögen infolge der Transaktion und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Einkünfte der vereinten Gesellschaft; unerwartete Schwankungen bei Marktwachstum und der Nachfrage nach den Produkten und Technologien der vereinten Gesellschaft; schnelle und häufige Technologieänderungen in den Bereichen Computer- und Verbraucherelektronik; potenzielle zeitliche Beschränkungen bei der Entwicklung, Einführung und dem Einsatz neuer Produkte; Forschungs- und Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte and andere Faktoren, die sich auf die künftige Leistung der vereinten Gesellschaft auswirken könnten und die unter der Überschrift "Risikofaktoren" in der Mitteilung von der Geschäftsführung aufgeführt sind, die den Aktionären von ATI zugehen und die auch in den Berichten von AMD und ATI an die US-amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission ("SEC") enthalten sind, die auf der Internetseite der SEC unter http://www.sec.gov abgerufen werden können. Dazu gehört auch der Abschnitt mit der Überschrift "Risikofaktoren" im Formular 10-Q von AMD für das Geschäftsquartal zum 2. Juli 2006 und der Abschnitt mit der Überschrift "Risiken und Unwägbarkeiten" in Anlage 1 zum Formular 40-F von ATI für das am 31. August 2005 beendete Geschäftsjahr. Lesen Sie bitte Punkt 3.12 "Zusammenfassende Beschreibung des Geschäfts – Risiken und Unwägbarkeiten" in der jährlichen Information 2005 von ATI und den Abschnitt über die Risiken und Unwägbarkeiten des jährlichen MD&A von ATI auf Seite 30 des Geschäftsberichts 2005 von ATI, der auf der Internetseite von SEDAR, die durch die kanadische Börsenaufsicht gepflegt wird, unter http://www.sedar.com abrufbar ist. Den Lesern wird dringend empfohlen, sämtliche Warnhinweise zu lesen, die in diesen Dokumenten enthalten sind. Wir übernehmen keine Verpflichtung, zukunftweisende Aussagen zu aktualisieren oder zu ändern, und zwar weder aufgrund von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder aus anderen Gründen.

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