08.03.2005 14:31:00
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DGAP-Ad hoc: CPU Softwarehouse AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Strategische Unternehmensentscheidung
CPU Softwarehouse AG:inexsys AG, Zürich, Tochtergesellschaft der CPU Softwareh
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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inexsys AG, Zürich, Tochtergesellschaft der CPU Softwarehouse AG
beantragt die Dekotierung an der Berner Börse
Augsburg, 8. März 2005
Die CPU Softwarehouse AG (WKN 545430) teilt mit, dass der Verwaltungsrat ihrer
Tochtergesellschaft, inexsys AG, Gesellschaft für Informatik und
Expertensysteme mit Sitz in Zürich, beschlossen hat, die Dekotierung der
inexsys Papiere vom Kurszettel der Berner Börse (BX Berne eXange) gemäß
Art. 23 des Kotierungsreglements über die Zulassung von Effekten an der BX zu
beantragen.
Begründet wurde dieser Schritt zum einen mit dem Tatbestand, dass die
Aktionäre der Gesellschaft offensichtlich keinen Bedarf für eine
börsengesicherte Fungibilität der Aktie sehen, sowie dem Aufwand, der mit den
Publizitätsvorschriften einer regulären Kotierung verbunden ist. Zum anderen
ist die inexsys AG aufgrund der Börsenvorschriften auch bei einer temporären
Unterschreitung der erforderlichen Marktkapitalisierung von CHF 2 Mio. zu
diesem Schritt verpflichtet.
Die Inhaberaktien der inexsys AG (VN 1556714) werden zum 30. April 2005 an der
Berner Börse dekotiert.
IR-Kontakt
Marlies Ott
Tel: +49 (8 21) 46 02 14 5
Fax: +49 (8 21) 46 02 17 9
E-Mail: m.ott@cpu-ag.com
URL: http://www.cpu-ag.com
CPU Softwarehouse AG
August-Wessels-Straße 27
86156 Augsburg
Deutschland
ISIN: DE0005454300
WKN: 545430
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.03.2005
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