09.04.2019 15:02:38

DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Amadeus FiRe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

09.04.2019 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG,
Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter

http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 33.687.816,23

a)

einen Teilbetrag in Höhe von Euro 24.223.784,42 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 4,66 auf jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und

b)

den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 9.464.031,81 auf neue Rechnung vorzutragen.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am 28. Mai 2019.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3 - 5, 65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG haben in der ordentlichen Hauptversammlung 2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG über das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands abgestimmt. An dem Vergütungssystem wurde vor allem der fehlende Bezug zu der Aktienkursentwicklung kritisiert und deshalb nicht gebilligt.

Als Reaktion hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssystem durch die Aufnahme einer aktienkursbasierten Komponente in den Long Term Incentive Plan (LTI Plan) anzupassen. Das Vergütungssystem soll daher den Aktionären erneut zur Billigung vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, die Vorstandsdienstverträge zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechend anzupassen.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands besteht auch weiterhin aus den drei Säulen, der jährlichen Festvergütung, den jährlich zu zahlenden erfolgsabhängigen Tantiemen, die auf Grundlage des EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet werden, sowie dem LTI Plan.

Unverändert bleiben

a)

die jährliche Festvergütung: Sie stellt die Untergrenze der Vergütung für die Vorstandsmitglieder dar, wenn die Ziele für die Auszahlung der variablen Vergütungen nicht erreicht werden.

b)

die erfolgsabhängigen Tantiemen: Die jährlich zu zahlende, d.h. kurzfristige Ergebnistantieme basiert auf dem erreichten EBITA des Geschäftsjahres, sofern eine gewisse Mindest-EBITA Relation zum Umsatz erreicht wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand aus der Wachstumstantieme einen Anteil am absoluten EBITA Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Bei rückläufigem EBITA entfällt die Wachstumstantieme ersatzlos und kommt erst in einem Jahr zum Tragen, in dem der höchste historisch erreichte EBITA Betrag überschritten wird (,High Watermark').

Die maximale Höhe der beiden kurzfristigen variablen Vergütungselemente unterliegt einer Kappung, die in Relation zum Festgehalt definiert ist.

Geändert wird der LTI Plan, wobei die Grundstruktur erhalten bleibt. Es soll allerdings ein enger Bezug zu der Kursentwicklung der Amadeus FiRe Aktie hergestellt werden:

Der Kern des LTI Plans, der eine nachhaltige und deutliche Steigerung des durchschnittlich während der Laufzeit der Vorstandsverträge erreichten EBITA im Vergleich zu einer mehrjährigen Periode vor dem Beginn des jeweiligen Vorstandsvertrags als vor Beginn des LTI Zeitraums definierte Zielgröße und Auszahlungsvoraussetzung vorsieht, bleibt unverändert erhalten, so dass die Auszahlung des LTI vollständig entfällt, wenn die zu Beginn definierten Ziele für die durchschnittliche Steigerung des EBITA zum Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht wurden. Unverändert Bestand hat auch die Berechnungsweise der jährlich an Vorstandsmitglieder zu gewährenden LTI Tranchen, die auf der Basis des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erzielten EBITA errechnet werden.

Ein enger Bezug zu der Aktienkursentwicklung der Amadeus FiRe AG wird dadurch hergestellt, dass der Betrag der jährlichen LTI Tranche anhand des durchschnittlichen Aktienkurses der Amadeus FiRe AG über die letzten 30 Handelstage des betreffenden Geschäftsjahres in Performance Share Units umgerechnet wird. Die Performance Shares Units werden dem jeweiligen Vorstandsmitglied auf dem LTI Account gutgeschrieben. Die angesammelten Performance Shares Units kommen zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages zur Auszahlung, wenn die Auszahlungsvoraussetzung der Steigerung des EBITA (siehe oben) erfüllt ist. Zur Errechnung des Auszahlungsbetrags werden die Performance Shares Units mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der Amadeus FiRe AG über die letzten 30 Handelstage des letzten Geschäftsjahres multipliziert, wobei eine Kappungsgrenze für die LTI Auszahlung auf das 1,5 fache der Summe der während der Laufzeit jährlich erhaltenen erfolgsabhängigen Tantiemen gilt.

Die Mitglieder des Vorstands sollen mit dieser langfristigen variablen Vergütungskomponente einen Anreiz erhalten, zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beizutragen, die sich im EBITA der wesentlichen Steuerungskennzahl der Amadeus FiRe Gruppe und dem Aktienkurs der Amadeus FiRe AG ausdrückt.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder lässt durch eindeutige Bemessungskriterien in den Vorstandsverträgen keine Ermessensspielräume für die Bemessung der variablen Vergütungen zu. Außerdem sieht das System zur Vorstandsvergütung auch künftig keine Altersversorgungszusagen vor.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

Informationen und Unterlagen

Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung
 

die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 16. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugehen:

 

Amadeus FiRe AG
c/o M.M. Warburg & CO KGaA
Bestandsführung
Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg

per Fax: +49 (0) 40 3618-1116; oder

per E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 2. Mai 2019 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Aktionäre können auch nach Ausstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist gegenüber der Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record Date maßgeblich, d. h. die Veräußerung oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Record Date haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Record Date. Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Record Date hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Anders als die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes ist die Eintrittskarte jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich.

Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter

http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung
 

zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in Textform entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist sie bis Mittwoch, den 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgende Adresse zu übermitteln.

 

Amadeus FiRe AG
Herrn Jan Hendrik Wessling / Herrn Jan Webbeler
Hanauer Landstraße 160
60314 Frankfurt am Main; oder

per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder

per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de

Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse übermittelt werden.

In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten:

a)

Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.

b)

Die Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform, per Telefax sowie auf elektronischem Wege durch E-Mail an die oben genannte Adresse erteilt werden. Soweit Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Das Formular für die Erteilung der Vollmachten und Weisungen geht ihnen mit der Eintrittskarte zu und steht außerdem ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter

http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis Mittwoch, den 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person oder Institution, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Auskunftsrecht

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 oder 5% des Grundkapitals (das entspricht 259.912 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 22. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

 

Amadeus FiRe AG
Vorstand
Hanauer Landstraße 160
60314 Frankfurt am Main

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern. Soll ein solcher Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, so ist er ausschließlich zu richten an:

 

Amadeus FiRe AG
Herrn Jan Hendrik Wessling / Herrn Jan Webbeler
Hanauer Landstraße 160
60314 Frankfurt am Main; oder

per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder

per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de

Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 8. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter

http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung
 

unverzüglich zugänglich machen, ggf. versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Homepage der Gesellschaft unter

http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung
 

Anzahl der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Euro 5.198.237,00 und ist eingeteilt in 5.198.237 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 5.198.237. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.

Die Gesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter:

https://www.amadeus-fire.de/metanavigation-footer/datenschutz/datenschutz-investoren/

 

Frankfurt am Main, im April 2019

Amadeus FiRe AG

Der Vorstand



09.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: AMADEUS FIRE AG
Hanauer Landstraße 160
60314 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 69 96876180
Fax: +49 69 96876182
E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de
Internet: http://www.amadeus-fire.de
ISIN: DE0005093108
WKN: 509 310
Börsen: Auslandsbörse(n) Stuttgart, Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Berlin

 
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