AMADEUS FIRE AG
Frankfurt am Main
ISIN DE0005093108 / WKN 509 310
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr
2018 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand
und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung |
zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 33.687.816,23
a) |
einen Teilbetrag in Höhe von Euro 24.223.784,42 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 4,66 auf jede der insgesamt
5.198.237 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und
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b) |
den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 9.464.031,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
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Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, also am 28. Mai 2019.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Mergenthalerallee 3 - 5, 65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG haben in der ordentlichen Hauptversammlung 2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG über das Vergütungssystem
für Mitglieder des Vorstands abgestimmt. An dem Vergütungssystem wurde vor allem der fehlende Bezug zu der Aktienkursentwicklung
kritisiert und deshalb nicht gebilligt.
Als Reaktion hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssystem durch die Aufnahme einer aktienkursbasierten Komponente
in den Long Term Incentive Plan (LTI Plan) anzupassen. Das Vergütungssystem soll daher den Aktionären erneut zur Billigung
vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, die Vorstandsdienstverträge zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechend anzupassen.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands besteht auch weiterhin aus den drei Säulen, der jährlichen Festvergütung,
den jährlich zu zahlenden erfolgsabhängigen Tantiemen, die auf Grundlage des EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet
werden, sowie dem LTI Plan.
Unverändert bleiben
a) |
die jährliche Festvergütung: Sie stellt die Untergrenze der Vergütung für die Vorstandsmitglieder dar, wenn die Ziele für
die Auszahlung der variablen Vergütungen nicht erreicht werden.
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b) |
die erfolgsabhängigen Tantiemen: Die jährlich zu zahlende, d.h. kurzfristige Ergebnistantieme basiert auf dem erreichten EBITA
des Geschäftsjahres, sofern eine gewisse Mindest-EBITA Relation zum Umsatz erreicht wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand
aus der Wachstumstantieme einen Anteil am absoluten EBITA Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Bei rückläufigem EBITA entfällt
die Wachstumstantieme ersatzlos und kommt erst in einem Jahr zum Tragen, in dem der höchste historisch erreichte EBITA Betrag
überschritten wird (,High Watermark').
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Die maximale Höhe der beiden kurzfristigen variablen Vergütungselemente unterliegt einer Kappung, die in Relation zum Festgehalt
definiert ist.
Geändert wird der LTI Plan, wobei die Grundstruktur erhalten bleibt. Es soll allerdings ein enger Bezug zu der Kursentwicklung
der Amadeus FiRe Aktie hergestellt werden:
Der Kern des LTI Plans, der eine nachhaltige und deutliche Steigerung des durchschnittlich während der Laufzeit der Vorstandsverträge
erreichten EBITA im Vergleich zu einer mehrjährigen Periode vor dem Beginn des jeweiligen Vorstandsvertrags als vor Beginn
des LTI Zeitraums definierte Zielgröße und Auszahlungsvoraussetzung vorsieht, bleibt unverändert erhalten, so dass die Auszahlung
des LTI vollständig entfällt, wenn die zu Beginn definierten Ziele für die durchschnittliche Steigerung des EBITA zum Ende
der Vertragslaufzeit nicht erreicht wurden. Unverändert Bestand hat auch die Berechnungsweise der jährlich an Vorstandsmitglieder
zu gewährenden LTI Tranchen, die auf der Basis des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erzielten EBITA errechnet werden.
Ein enger Bezug zu der Aktienkursentwicklung der Amadeus FiRe AG wird dadurch hergestellt, dass der Betrag der jährlichen
LTI Tranche anhand des durchschnittlichen Aktienkurses der Amadeus FiRe AG über die letzten 30 Handelstage des betreffenden
Geschäftsjahres in Performance Share Units umgerechnet wird. Die Performance Shares Units werden dem jeweiligen Vorstandsmitglied
auf dem LTI Account gutgeschrieben. Die angesammelten Performance Shares Units kommen zum Ende der Laufzeit des jeweiligen
Vorstandsvertrages zur Auszahlung, wenn die Auszahlungsvoraussetzung der Steigerung des EBITA (siehe oben) erfüllt ist. Zur
Errechnung des Auszahlungsbetrags werden die Performance Shares Units mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der Amadeus FiRe
AG über die letzten 30 Handelstage des letzten Geschäftsjahres multipliziert, wobei eine Kappungsgrenze für die LTI Auszahlung
auf das 1,5 fache der Summe der während der Laufzeit jährlich erhaltenen erfolgsabhängigen Tantiemen gilt.
Die Mitglieder des Vorstands sollen mit dieser langfristigen variablen Vergütungskomponente einen Anreiz erhalten, zu einer
nachhaltigen Unternehmensentwicklung beizutragen, die sich im EBITA der wesentlichen Steuerungskennzahl der Amadeus FiRe Gruppe
und dem Aktienkurs der Amadeus FiRe AG ausdrückt.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder lässt durch eindeutige Bemessungskriterien in den Vorstandsverträgen keine
Ermessensspielräume für die Bemessung der variablen Vergütungen zu. Außerdem sieht das System zur Vorstandsvergütung auch
künftig keine Altersversorgungszusagen vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
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Informationen und Unterlagen
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich
die Aktionäre unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit
dem Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum Ablauf des 16. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugehen:
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Amadeus FiRe AG c/o M.M. Warburg & CO KGaA Bestandsführung Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg
per Fax: +49 (0) 40 3618-1116; oder
per E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
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Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 2. Mai 2019 (0:00 Uhr MESZ) (Record
Date) beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend.
Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Aktionäre können auch nach Ausstellung des Nachweises
des Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts
ist gegenüber der Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record Date maßgeblich, d. h. die Veräußerung oder sonstige Übertragungen
der Aktien nach dem Record Date haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts
des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Record Date. Personen, die zum Record Date
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Record Date hat
jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Anders als die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes ist die Eintrittskarte jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung,
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte
durch einen Bevollmächtigten, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich.
Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt
grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte,
die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform
ausstellen. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen kostenlos zugesandt.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in Textform entweder gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft erteilt, ist sie bis Mittwoch, den 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgende Adresse zu übermitteln.
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Amadeus FiRe AG Herrn Jan Hendrik Wessling / Herrn Jan Webbeler Hanauer Landstraße 160 60314 Frankfurt am Main; oder
per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder
per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de
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Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht
werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse übermittelt werden.
In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten:
a) |
Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Finanzdienstleistungsinstitut
oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt
werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten
sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht
abstimmen.
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b) |
Die Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform, per Telefax sowie auf elektronischem
Wege durch E-Mail an die oben genannte Adresse erteilt werden. Soweit Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Das Formular für
die Erteilung der Vollmachten und Weisungen geht ihnen mit der Eintrittskarte zu und steht außerdem ab dem Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung |
zum Download zur Verfügung.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis Mittwoch, den 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ),
bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
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Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person oder Institution, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Auskunftsrecht
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 oder 5% des Grundkapitals (das entspricht 259.912
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 22. April 2019, 24:00
Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
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Amadeus FiRe AG Vorstand Hanauer Landstraße 160 60314 Frankfurt am Main
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Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten
zu stellen. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern.
Soll ein solcher Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, so ist er ausschließlich
zu richten an:
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Amadeus FiRe AG Herrn Jan Hendrik Wessling / Herrn Jan Webbeler Hanauer Landstraße 160 60314 Frankfurt am Main; oder
per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder
per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de
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Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 8. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse
zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127
AktG - den anderen Aktionären im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich machen, ggf. versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich
auf der Homepage der Gesellschaft unter
http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung
Anzahl der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Euro 5.198.237,00 und ist eingeteilt
in 5.198.237 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an
der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 5.198.237. Die Gesellschaft hält keine eigenen
Aktien; es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Die Gesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter:
https://www.amadeus-fire.de/metanavigation-footer/datenschutz/datenschutz-investoren/
Frankfurt am Main, im April 2019
Amadeus FiRe AG
Der Vorstand
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