04.05.2018 16:14:12
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DGAP-News: Serviceware SE: Greenshoe Option nach erfolgreichem Börsengang vollständig ausgeübt; Stabilisierungszeitraum am 3. Mai 2018 vorzeitig beendet
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Serviceware SE: Greenshoe Option nach erfolgreichem Börsengang vollständig ausgeübt; Stabilisierungszeitraum am 3. Mai 2018 vorzeitig beendet Die Serviceware SE ("Serviceware" oder die "Gesellschaft", (ISIN DE000A2G8X31 / WKN A2G8X3), ein führender europäischer Anbieter von Softwarelösungen für den Enterprise Service Management ("ESM") Markt, wurde von der Commerzbank in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager des Börsengangs darüber informiert, dass die von den verkaufenden Aktionären eingeräumte Greenshoe Option von 483.000 Aktien vollständig ausgeübt wurde. Damit wurde der Stabilisierungszeitraum am 3. Mai 2018 vorzeitig beendet. Der Streubesitz wird sich nach Auslaufen der Lock-up Fristen auf 35,3 Prozent belaufen. Den Börsengang haben die Commerzbank Aktiengesellschaft und Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners gemeinsam begleitet. Hauck & Aufhäuser wird als Designated Sponsor agieren. Dirk K. Martin, CEO und Mitbegründer von Serviceware: "Die vollständige Ausübung der Greenshoe Option spricht für das große Interesse an unserer Aktie. Wir möchten uns bei den Aktionären der ersten Stunde für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken." Harald Popp, CFO und Mitbegründer von Serviceware: "Wir sind mit unserem Börsendebüt und der Kursentwicklung in den ersten Wochen sehr zufrieden. Wir freuen uns über den Erfolg und werden ihn nutzen, um unser Wachstum und den Ausbau unserer führenden Marktposition zu forcieren."
Weitere Informationen finden Sie auf www.serviceware.se Media Relations Axel Mühlhaus Disclaimer Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar, noch ist sie Teil einer solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Zu den Wertpapieren, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, wurde und wird im Vereinigten Königreich kein Prospekt veröffentlicht. Infolgedessen richtet sich diese Veröffentlichung nur an qualifizierte Anleger und darf nur an qualifizierte Anleger verteilt werden. Qualifizierte Anleger sind solche, (i) die über berufliche Erfahrungen in Anlagegeschäften i.S.v. Artikel 19 (Abs. 5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, (die "Verordnung") verfügen, (ii) die vermögende Gesellschaften i.S.v. Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind, oder (iii) die anderen Personen entsprechen, an die das Dokument rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Weiterhin richtet sich diese Veröffentlichung nur an diejenigen Personen in anderen Mitgliedsländern des EWR als Deutschland oder Luxemburg, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung) ("qualifizierte Anleger") sind. Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung ist nur zugänglich für und wird nur getätigt mit (i) Relevanten Personen im Vereinigten Königreich, und (ii) qualifizierten Anlegern in anderen EWR-Mitgliedsländern als Deutschland oder Luxemburg. Alle anderen Personen, die diese Veröffentlichung innerhalb ein anderen Mitgliedslandes des EWR als Deutschland oder Luxemburg erhalten, sollten sich nicht auf diese Veröffentlichung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln. Diese Veröffentlichung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in Kanada, Japan oder Australien.
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