06.12.2013 14:06:01

DGAP-Stimmrechtsanteile: Bertrandt AG

DGAP-PVR: Bertrandt AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bertrandt AG

06.12.2013 14:06

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bertrandt AG, Ehningen Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß §§ 27a Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mit Schreiben vom 4. Dezember 2013, eingegangen bei uns an demselben Tag, haben wir von der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Stuttgart, Deutschland (nachfolgend die Mitteilende), unter Bezug auf deren Stimmrechtsmitteilung vom 4. Dezember 2013, wonach deren Stimmrechtsanteil an der Bertrandt AG, Ehningen (nachfolgend die Emittentin), am 2. Dezember 2013 die Stimmrechtsschwelle von 25% überschritten hat, folgende Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG erhalten:



Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

Ehningen, den 6. Dezember 2013

Der Vorstand



06.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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