13.04.2016 18:42:40

EANS-News: ANDRITZ AG / Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms der ANDRITZ AG gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 Veröffent...

EANS-News: ANDRITZ AG / Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms der ANDRITZ AG gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

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Aktienrückkauf

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG haben am 13. April 2016

beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109. ordentlichen

Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65

Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden,

höchstens 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von

der Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.

Dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a

AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 2, 4 und 5 der VeröffentlichungsV

2002 veröffentlicht.

- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8

AktG:

30. März 2016

- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses:

30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der Gesellschaft

unter www.andritz.com

- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms:

14.04.2016 bis 30.09.2018

- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht:

auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG

- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs:

bis zu 10.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das

entspricht einem Anteil von 10% am stimmberechtigten Grundkapital der

Gesellschaft.

- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie:

Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen

Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste beim

Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über dem

durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn

Handelstage liegen.

- Art des Rückerwerbs:

Erwerb über die Börse, wobei ein Übernahmeangebot anlässlich des Rückkaufs

nicht unterbreitet wird

- Zweck des Rückerwerbs:

Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der

Hauptversammlung vom 30.03.2016, insbesondere Angebots- und

Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch

der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass

des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die

Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls

auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende

Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder

eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die

Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6

Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die

Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von

Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen.

Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die

Wiener Börse zu verkaufen.

- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der

Emittentin:

keine

- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG eingeräumten oder

geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option-Plänen an leitende

Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Im

Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß

der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt

geben.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7

VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten

Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6

VeröffentlichungsV zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden

auf der Internetseite der ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.

Graz, 13.04. 2016

Der Vorstand der ANDRITZ AG

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Group Finance, Corporate Communciations & Investor Relations

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Unternehmen: Andritz AG

Stattegger Straße 18

A-8045 Graz

Telefon: +43 (0)316 6902-0

FAX: +43 (0)316 6902-415

Email: welcome@andritz.com

WWW: www.andritz.com

Branche: Maschinenbau

ISIN: AT0000730007

Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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