30.03.2016 16:43:39

EANS-News: ANDRITZ: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

EANS-News: ANDRITZ: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Die ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz (in der Folge auch die

"Gesellschaft") gibt gemäß § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 1, § 3 Abs 1

Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 109. ordentliche

Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. März 2016 die folgenden Beschlüsse

fasste:

1. "Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab

dem 1. April 2016 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich

jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die

Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese

Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen.

Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich

ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in

mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die

Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch

Dritte ausgeübt werden.

2. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie

am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu

leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem

durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser

Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und

ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer sind

zu veröffentlichen.

4. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die teilweise oder

gänzliche Veräußerung eigener Aktien eine andere Art als über die Börse

oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss der allgemeinen

Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts), zu beschließen, wenn die

Veräußerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der Durchführung eines

Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,

Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt. Die Ermächtigung kann

ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung

eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden."

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs 10 BörseG die Veröffentlichung

gemäß § 65 Abs 1a, zweiter Satz, AktG.

Graz - Andritz, im März 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Group Finance, Corporate Communications & Investor Relations

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Unternehmen: Andritz AG

Stattegger Straße 18

A-8045 Graz

Telefon: +43 (0)316 6902-0

FAX: +43 (0)316 6902-415

Email: welcome@andritz.com

WWW: www.andritz.com

Branche: Maschinenbau

ISIN: AT0000730007

Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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