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02.07.2014 23:16:47

EANS-Stimmrechte: FACC AG

EANS-PVR: FACC AG / Korrektur der Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung vom 02. Jul. 2014, 18:24 Uhr

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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Mitteilungspflichtigen:

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Name: FACC International Company Limited

Sitz: Hong Kong

Staat: China

Mitteilung gemäß § 93 (2) Börsegesetz

Die FACC AG gibt gemäß § 93 (2) BörseG bekannt, dass sie von ihrer Aktionärin

FACC International Company Limited, Hong Kong, ("FACC Int") im Zusammenhang mit

dem Börsengang der FACC AG ("Emittent") folgende Mitteilung gemäß §§ 91, 91a

betreffend der von FACC Int am 25. Juni 2014 gehaltenen Beteiligung am

Emittenten erhalten hat:

1. FACC Int hält 23.352.900 Aktien des Emittenten, das entspricht einem Anteil

von 51% der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien des Emittenten;

FACC Int hält somit mehr als die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte

Stimmrechtschwelle von 50% aber weniger als 75%.

2. Gemäß der von FACC Int eingeräumten Option (die "Greenshoe Option"), ist

J.P. Morgan Securities plc., 25 Bank Street, Canary Wharf, London E14 5JP,

United Kingdom ("JPM") - abhängig davon, ob JPM diese Option ausübt - bei

Nichtausübung dieser Option verpflichtet, 2.039.736 Aktien des Emittenten, das

entspricht einem Anteil von 4,45% der Gesamtzahl der mit Stimmrechten

versehenen Aktien des Emittenten, an FACC Int rück zu übertragen

("Rückübertragungsverpflichtung"). Diese Aktien wurden Investoren im Zuge des

Pricings iZm dem Börsegang zugewiesen und von FACC Int an JPM verliehen, um

eine mögliche Mehrzuteilung im Zusammenhang mit dem Börsegang auszuüben. Diese

Aktien entsprechen den Aktien und Stimmrechten, welche unter der Greenshoe

Option eingeräumt wurden.

3. Gemäß der Rückübertragungsverpflichtung ist JPM verpflichtet, der FACC Int

Aktien zu übertragen, die höchstens die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte

Stimmrechtschwelle von 4,0% überschreiten, aber nicht mehr als 5,0%

4 JPM ist gemäß der Greenshoe-Option berechtigt, die Option bis längstens 30

Tage nach der Handelsaufnahme der Aktien des Emittenten an der Wiener Börse

auszuüben und diejenigen Aktien, hinsichtlich derer die Option nicht ausgeübt

wurde, spätestens zwei Werktage nach dem Ende der zuvor genannten Frist gemäß

der Rückgabeverpflichtung rück zu übertragen.

5. Gesamt - das heißt die gehaltenen Aktien (oben Punkt 1) und die Greenshoe-

Option (oben Punkt 2) zusammengezählt - hält FACC Int daher 25.392.636

Stimmrechte des Emittenten entsprechend 55,45% der gesamten Stimmrechte des

Emittenten und somit mehr als die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte

Stimmrechtschwelle von 50% aber weniger als 75%.

Rückfragehinweis:

Emittent: FACC AG

Fischerstraße 9

A-4910 Ried im Innkreis

Telefon: +43/59/616-0

FAX: +43/59/616-81000

Email: office@facc.com

WWW: www.facc.com

Branche: Zulieferindustrie

ISIN: AT00000FACC2, AT0000A10J83, AT0000A10J83

Indizes:

Börsen:

Sprache: Deutsch

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