13.12.2013 13:35:31

EU-Gericht: Marktzulassung von Gen-Kartoffel Amflora ist nichtig

   LUXEMBURG (AFP/DOW JONES)--Die Zulassung der umstrittenen Gen-Kartoffel Amflora des deutschen BASF-Konzerns in Europa ist von einem EU-Gericht für nichtig erklärt worden. Die EU-Kommission habe im Fall Amflora die Verfahrensvorschriften für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU verletzt, erklärte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Direkte Folgen hat das für BASF indes nicht: Der Konzern hatte bereits Anfang 2012 in Europa alle Gentechnik-Aktivitäten beendet, Amflora wird nicht mehr vermarktet.

   Die Bundesregierung erklärte in Berlin, es solle geprüft werden, ob dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen habe. "Die Frage ist, ob das grundsätzlichen Charakter hat zum Zulassungsverfahren zu gentechnisch veränderten Organismen, oder ob dies jetzt nur sehr konkret auf den Fall Amflora zutrifft", sagte ein Sprecher des Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums.

   Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren von der EU-Kommission in der EU für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Für die Lebensmittelproduktion ist Amflora nicht erlaubt. Doch wie das EU-Gericht nun geurteilt hat, wurden bei der Zulassung durch die EU-Kommission nicht die vorgeschriebenen Verfahren befolgt.

   Die EU-Kommission hatte im Verlauf des Verfahrens mehrere Stellungnahmen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA eingeholt. Im Juni 2009 gab EFSA eine konsolidierte wissenschaftliche Stellungnahme ab, in der sie bestätigte, dass Amflora weder eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen noch für die Umwelt darstelle. Daraufhin erteilte die EU-Kommission die Zulassung für Anbau und Verarbeitung in Futtermitteln, nachdem sich die EU-Staaten zuvor nicht mit ausreichender Mehrheit für oder gegen die Zulassung ausgesprochen hatten. Allerdings hatte den Staaten die EFSA-Beurteilung von 2009 noch nicht vorgelegen.

   Die EU-Kommission habe den zuständigen Gremien vor Erlass der Beschlüsse geänderte Entwürfe ihrer Beschlüsse sowie die EFSA-Stellungnahme von 2009 vorlegen müssen. Da dies versäumt wurde, seien die "von der Kommission für den Erlass dieser Beschlüsse angeführten wissenschaftlichen Begründungen nicht die gleichen" gewesen, heißt es in der Gerichtserklärung. Die EU-Kommission sei somit von den Vorschriften der Zulassungsverfahren abgewichen.

   "In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte." Denn durch die neue EFSA-Stellungnahme sei ein Meinungsumschwung der Mitgliedstaaten nicht ausgeschlossen gewesen. "Da somit die Kommission ihre Verfahrenspflichten in erheblichem Maße verletzt hat, erklärt das Gericht die angefochtenen Beschlüsse für nichtig."

   Die Entscheidung des EU-Gerichts betrifft somit allein Fehler der EU-Kommission im Verlauf der Zulassung - und nicht die in der EU geführte Debatte über den Schaden, den Nutzen und die Akzeptanz von Gentechnik. Für die EU-Kommission ist dies unangenehm, BASF dürfte es in seiner Entscheidung bestärken, seine Gentechnik-Aktivitäten in Europa eingestellt zu haben.

   Bereits Anfang 2012 hatte BASF die Richtungsentscheidung getroffen, sich bei der Gentechnik auf Nord- und Südamerika sowie auf Asien zu konzentrieren. Die Geschäftsleitung des für die Amflora-Kartoffeln zuständigen Bereichs Plant Science verlegte der Konzern mittlerweile von Deutschland in die USA. Das Kapitel Amflora legte der Konzern zudem weltweit zu den Akten - weder in Europa noch außerhalb Europas gibt es dem Konzern zufolge Forschungs- oder Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit der Kartoffel.

   DJG/ank/sha

   (END) Dow Jones Newswires

   December 13, 2013 07:03 ET (12:03 GMT)- - 07 03 AM EST 12-13-13

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