24.10.2007 15:57:00
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Industriekunden wollen RWE-Kartellamts-Einigung nicht hinnehmen
BERLIN (Dow Jones)--Der Streit um die Einpreisung kostenlos erteilter CO2-Emissionszertifikate durch die Stromkonzerne geht höchstwahrscheinlich vor Gericht. Der die industriellen Großverbraucher vertretende Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) kündigte am Mittwoch an, dass gegen die kürzliche Einigung zwischen dem Bundeskartellamt und dem Energiekonzern RWE wahrscheinlich Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt werde. "Ich gehe davon aus, dass wir aufgrund der Tragweite des Verfahrens Beschwerde einlegen werden", sagte der VIK-Vorsitzende Volker Schwich auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes in Berlin.
Die endgültige Entscheidung über die Beschwerde wollte der Vorstand des Verbandes bis spätestens Donnerstag treffen. Die Beschwerdefrist beim OLG Düsseldorf gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes läuft am kommenden Montag ab. Die Einstellung des Missbrauchsverfahrens "gegen eine nahezu wertlose Verpflichtungszusage von RWE" habe den Verband überrascht und sei für die energieintensiven Unternehmen völlig unverständlich, erklärte Schwich weiter.
Das Bundeskartellamt hatte Ende September ein Missbrauchsverfahren gegen RWE wegen überhöhter Strompreise unter Auflagen eingestellt. Der Essener Energiekonzern verpflichtete sich, in den kommenden vier Jahren Industriekunden insgesamt 6.300 MW Strom in vierteljährlich stattfindenden Auktionen anzubieten.
Zuvor hatte die Kartellbehörde RWE vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben, weil der Wert der kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate vollständig an die Kunden weitergegeben wurde. RWE war deshalb im Dezember vergangenen Jahres vom Bundeskartellamt abgemahnt worden. Der Stromkonzern hätte nur ein Viertel des Wertes der Zertifikate berücksichtigen dürfen, argumentierten die Kartellwächter damals.
Der VIK bekräftigte am Mittwoch sein Unverständnis über den Sinneswandel der Kartellbehörde. "Wir hatten nach der vom Bundeskartellamt in hervorragender Detailarbeit erstellten und glasklar begründeten Abmahnung gegen RWE Ende 2006 mit einer entsprechenden positiven Entscheidung gerechnet", betonte der VIK-Vorsitzende.
Die ungerechtfertigten Kosten der Verbraucher in einer Größenordnung von 5 Mrd EUR allein für das Jahr 2005 seien eine viel zu große Last, um sie auf sich beruhen zu lassen. Vor Gericht könne das Bundeskartellamt darlegen, warum es von seiner Abmahnung abgewichen sei. "Das würde zu mehr Transparenz der Entscheidung führen", so Schwich.
Der Verband warnte davor, dass mit dem Instrument Emissionshandel die Strompreise immer weiter nach oben getrieben würden. Nach den Energiekonzernen wolle nun der Staat selber kassieren, indem er mit der Versteigerung der Emissionsrechte beginne. Damit entstehe ein weiterer unnötiger Preisdruck. Als Alternative zur Versteigerung schlägt der VIK vor, die CO2-Minderungsvorgabe zu definieren und die verknappte Zuteilung der Emissionsberechtigungen an einen Benchmark zu knüpfen.
"Dabei dürften nur die CO2-Emissionen, die bei Unterschreiten des Benchmarks frei oder bei Überschreiten benötigt würden, gehandelt werden", schlug Schwich vor. CO2-Zertifikate, die durch den Verzicht auf die Produktion von Strom frei würden, wären in dem vom Verband vorgeschlagenen System nicht handelbar und müssten zurückgegeben werden. "Die Strompreise würden so erheblich niedriger liegen als beim heutigen System der Einpreisung", betonte Schwich.
-Von Klaus Hinkel, Dow Jones Newswires, +49 (0) 69/297 25-313, Hans.Bentzien@dowjones.com DJG/hil/hab (END) Dow Jones NewswiresOctober 24, 2007 09:50 ET (13:50 GMT)
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