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11.07.2023 09:59:42
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Kartellamt: Verkehrsbranche im Zentrum der Missbrauchsaufsicht
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Im Bereich der allgemeinen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt stand im vergangenen Berichtsjahr die Verkehrsbranche im Fokus. Das erklärte das Kartellamt in seinem Jahresbericht 2022/23. Im Juni 2023 habe das Bundeskartellamt der Deutschen Bahn aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln gegenüber Mobilitätsplattformen zu ändern, und in einem Verfahren gegen die Lufthansa sei der Zugang von Condor zu Zubringerflügen gesichert worden. Beide Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig, betonte die Behörde.
Die digitale Wirtschaft ist für das Bundeskartellamt laut den Angaben nach wie vor ein zentraler Arbeitsbereich. Im vergangenen Jahr seien wiederum zahlreiche Verfahren im Bereich der erweiterten Missbrauchsaufsicht über Digitalkonzerne geführt worden. Verfahren gegen Amazon, Apple, Google/Alphabet, Meta/Facebook sowie Microsoft liefen und seien zum Teil schon abgeschlossen. Daneben sei im vergangenen Jahr die Sektoruntersuchung zur nicht suchgebundenen Online-Werbung abgeschlossen und es seien neue Verfahren eingeleitet worden.
"Eine schnelle und effektive Rechtsdurchsetzung ist in der Digitalwirtschaft wichtig. Seit 2021 können wir durch eine Erweiterung unserer Befugnisse große Digitalkonzerne besser kontrollieren. Erste greifbare Verbesserungen haben wir schon erwirkt, weitere werden zeitnah folgen", erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. In der Digitalwirtschaft seien Zugang zu Daten und Marktmacht eng verknüpft. "Das kürzlich ergangene richtungsweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu unserem Facebook-Fall aus 2019 bedeutet für unseren Ansatz starken Rückenwind", sagte Mundt. Damals habe die Behörde Facebook untersagt, Nutzerdaten ohne deren Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Das Gericht stelle jetzt klar, dass Datenschutzregeln auch von Wettbewerbsbehörden im Rahmen von Missbrauchsverfahren geprüft werden könnten.
Kartellverfolgung nach Pandemie auf Hochtouren
In der Kartellverfolgung hat die Behörde laut den Angaben 2022 rund 24 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt 20 Unternehmen und sieben natürliche Personen verhängt. Betroffen gewesen seien Branchen wie Brückendehnfugen oder der Industriebau. Im ersten Halbjahr 2023 wurden demnach bislang Bußgelder in Höhe von knapp 200.000 Euro im Straßenbau verhängt, wobei erwartet werde, dass diese Zahl noch deutlich steige. "Zwar bleibt die Zahl der verhängten Bußgelder im Jahr 2022 als Folge vor allem der Pandemie hinter der Zahl der Vorjahre zurück, aber jetzt läuft die Kartellverfolgung wieder auf Hochtouren", erklärte Mundt.
Das Bundeskartellamt hat 2022 laut den Angaben zudem rund 800 Fusionen geprüft. Davon wurden acht Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Eine Fusion im Bereich Oberflächenentwässerung wurde untersagt. Zwei weitere, die Übernahme von OMV-Tankstellen durch EG Group (Esso) und die Verbindung von Rheinenergie und Westenergie, wurden demnach nur unter Auflagen freigegeben. In zwei weiteren Fällen hätten die beteiligten Unternehmen das Vorhaben während der laufenden Prüfung aufgegeben.
Im laufenden Jahr 2023 habe die Behörde die Übernahme von Teilen des Molkereigeschäfts von Friesland Campina durch Theo Müller nur unter Auflagen freigegeben und drei weitere Hauptprüfverfahren eingeleitet. Mundt erklärte, die Fusionskontrolle entfalte eine beachtliche Vorfeldwirkung im Hinblick auf Zusammenschlüsse, die wegen der zu erwartenden kartellrechtlichen Hürden gar nicht erst angemeldet würden. "Im Hinblick darauf und auf die rückläufige Zahl der Anmeldungen erscheinen die derzeitigen Umsatzschwellen als angemessen, und nach der 2021 erfolgten Anhebung der Anmeldeschwellen wäre eine weitere Anhebung für eine wirksame Fusionskontrolle schädlich."
Strukturelle Probleme am Kraftstoffmarkt
Seine fortlaufende Beobachtung der Kraftstoffpreise an den rund 15.000 Tankstellen in Deutschland durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe habe das Kartellamt weiter intensiviert. "Wir sehen nach wie vor strukturelle Probleme im Markt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind und dass eine hohe Markttransparenz auch auf der Raffinerie- und Großhandelsebene existiert", erklärte Mundt.
Die Anfang des Jahres übernommene Missbrauchsaufsicht über die Energiepreisbremsen nannte der Behördenchef "komplex". Mittlerweile liefen drei Tranchen von Prüfverfahren bei Gas, Fernwärme und Strom. Zur Umsetzung der Missbrauchsverbote würden sämtliche Antragsdaten von Versorgern ausgewertet. Sollten auf der Basis von Prüfverfahren Verstöße festgestellt werden - insbesondere, wenn aufgerufene Verbraucherpreise sachlich nicht gerechtfertigt seien - müssten unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen sei möglich.
"Bei allen Krisen bleibt die ordnungspolitische und verbraucherorientierte Ausrichtung des Bundeskartellamtes unverändert. Die Pandemie liegt hinter uns, aber die Auswirkungen des furchtbaren russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind überall spürbar", erklärte Mundt zudem. Das Kartellrecht sei hinreichend flexibel, um Zusammenarbeit zu ermöglichen, selbst wenn sie unter normalen Umständen wettbewerblich schwierig wäre. "Im Gegensatz dazu gibt es keine Rechtfertigung für Verstöße gegen das Kartellrecht. Besonders in Zeiten von Inflation mit großen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbrauchern verfolgen wir wettbewerbswidrige Praktiken mit aller Konsequenz", hob er hervor.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/apo
(END) Dow Jones Newswires
July 11, 2023 04:00 ET (08:00 GMT)

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