14.06.2007 17:24:00

Klage gegen Post wegen Portogebühren gescheitert - ddp

KARLSRUHE (Dow Jones)--Im Streit mit der Deutschen Post AG um Portogebühren ist der Bundesverband des deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) auch in letzter Instanz gescheitert. Der BGA hatte von der Post die Rückzahlung von insgesamt 21.000 EUR wegen angeblich überhöhter Gebühren für Briefsendungen im Zeitraum vom September 2000 bis Oktober 2001 verlangt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag nun eine Revisionsklage des BGA zurück, der bereits in den Vorinstanzen erfolglos geblieben war, wie die Nachrichtenagentur ddp berichtet.

   Mit der Urteilsbegründung ist erst in einigen Wochen zu rechnen. Der Verband hatte geltend gemacht, dass die erhobenen Gebühren von der Regulierungsbehörde nicht rechtmäßig genehmigt worden waren und sich nicht an den tatsächlichen Kosten einer effizienten Beförderung von Sendungen orientierten. Die Post habe sich "ungerechtfertigt bereichert".

   In dem Verfahren wurde dem damaligen Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) vorgeworfen, er habe das Genehmigungsverfahren für die Gebühren des gerade privatisierten Ex-Monopolisten aushebeln lassen. Müller hatte am 29. März 2000 die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation angewiesen, dass die damals vorliegenden Portosätze bis 31. Dezember 2002 wirksam bleiben sollten. Die Regulierungsbehörde bejahte dies mit einem Schreiben ihres Vizepräsidenten vom 30. Juni 2000.

   Aus Sicht des klagenden Verbandes war für diese Entscheidung aber laut Postgesetz eine Beschlusskammer der Regulierungsbehörde und nicht der Vizepräsident zuständig. Deshalb fehle hier die Rechtsgrundlage. (AZ: I ZR 125/04 - Urteil vom 14. Juni 2007)

   DJG/ddp/jhe/nas

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   June 14, 2007 11:21 ET (15:21 GMT)

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