25.11.2021 15:03:38
|
ROUNDUP/EuGH: Getarnte Werbung im Mail-Postfach kann unzulässig sein
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Als E-Mails getarnte, unerbetene Werbenachrichten im Postfach können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Durch die Verwechslungsgefahr mit richtigen Mails könnten Menschen gegen ihren Willen auf Werbeseiten weitergeleitet werden, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Zulässig sei sogenannte Inbox-Werbung, die fast wie eine reguläre E-Mail im Posteingang aussieht, nur wenn die Nutzerin oder der Nutzer vorab ausdrücklich zugestimmt habe, solche Nachrichten zu erhalten (Rechtssache C-102/20).
Im konkreten Fall hatte das Städtische Werk Lauf an der Pegnitz Werbeeinblendungen des konkurrierenden Stromlieferanten Eprimo per E-Mail bei Nutzerinnen und Nutzern des kostenfreien E-Mail-Dienstes von T-Online beanstandet. Diese Werbemaßnahme verstoße gegen die Vorschriften über unlauteren Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor.
Die Werbenachrichten wurden demnach beim Öffnen der Mailbox eingeblendet. Sowohl die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer als auch die eingeblendete Werbung wurden zufällig ausgewählt. Optisch unterschieden diese sich den Angaben zufolge von den richtigen Mails im Postfach nur durch für viele kaum erkennbare Kleinigkeiten: Anstelle des Datums hieß es "Anzeige", der Text sei grau unterlegt gewesen und die Betreffzeile habe aus einem kurzen Werbetext bestanden.
Der EuGH teilte nun mit, die Einblendung solcher Werbenachrichten im Mail-Postfach könne eine unerbetene Nachricht für sogenannte Direktwerbung im Sinne der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation darstellen. Es bestehe die Möglichkeit, dass die Vorgehensweise des Stromlieferanten das Ziel der Richtlinie beeinträchtige, die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer vor unerbetenen Werbenachrichten zu schützen.
Dem EuGH zufolge ist Inbox-Werbung ohne Zustimmung mit unzulässigen Spam-Mails vergleichbar. Wenn sie gehäuft und regelmäßig erscheine, könne sie außerdem als nach Wettbewerbsrecht unzulässiges "hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen" gelten.
Der E-Mail-Dienst von T-Online wird entweder entgeltlich und ohne Werbung oder kostenlos und durch Werbung finanziert angeboten. Nach dem Urteil des EuGH muss über den konkreten Fall nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Dieser müsse klären, ob ordnungsgemäß über die genauen Eigenschaften der Werbung informiert und zugestimmt worden sei./jjk/DP/stw
![](https://images.finanzen.at/images/unsortiert/wertpapierdepot-absichern-aktienchart-boerse-750493204-260.jpg)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Alphabet C (ex Google)mehr Nachrichten
06.02.25 |
NASDAQ Composite Index-Wert Alphabet C (ex Google)-Aktie: So viel Gewinn hätte eine Alphabet C (ex Google)-Investition von vor 10 Jahren eingebracht (finanzen.at) | |
05.02.25 |
Alphabet-Aktie verliert: Google-Mutter kann beim Umsatz nicht überzeugen (finanzen.at) | |
05.02.25 |
Börse New York in Grün: NASDAQ 100 zum Ende des Mittwochshandels mit Kursplus (finanzen.at) | |
05.02.25 |
Börse New York: S&P 500 schließt im Plus (finanzen.at) | |
05.02.25 |
Aufschläge in New York: NASDAQ Composite zum Handelsende mit Gewinnen (finanzen.at) | |
05.02.25 |
MÄRKTE USA/Etwas fester - Schwache Zahlen von Alphabet und AMD (Dow Jones) | |
05.02.25 |
Optimismus in New York: NASDAQ 100 im Plus (finanzen.at) | |
05.02.25 |
NASDAQ-Handel NASDAQ Composite gibt nach (finanzen.at) |
Analysen zu Alphabet C (ex Google)mehr Analysen
05.02.25 | Alphabet C Halten | DZ BANK | |
23.12.24 | Alphabet C Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
30.10.24 | Alphabet C Kaufen | DZ BANK | |
30.10.24 | Alphabet C Kaufen | DZ BANK | |
11.10.24 | Alphabet C Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Aktien in diesem Artikel
Alphabet C (ex Google) | 181,32 | -2,36% |
|
Deutsche Telekom AG | 32,97 | 0,27% |
|
Microsoft Corp. | 396,80 | -0,64% |
|
United Internet AG | 16,07 | -1,41% |
|