Siemens Aktie
WKN: 723610 / ISIN: DE0007236101
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18.12.2025 15:56:38
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ROUNDUP: Vergütung für Dax-Kontrolleure steigt auf 128 Millionen Euro
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Für ihre Tätigkeit als Aufseher der Aktiengesellschaften haben normale Aufsichtsratsmitglieder im vergangenen Jahr im Schnitt gut 131.400 Euro bekommen, drei Prozent mehr als 2023. Dies geht aus einer Auswertung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hervor. Ein Aufsichtsratsvorsitzender einer Dax-Gesellschaft (DAX) verdiente 2024 im Schnitt gut 436.000 Euro (+3,8 Prozent), ein stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender kam auf knapp 287.000 Euro (+3,6 Prozent).
Die gesamte Vergütungssumme stieg der Studie zufolge um 4,4 Prozent auf gut 128 Millionen Euro. Ausgewertet wurden die Unternehmen, die Ende August 2025 zum Dax gehörten. Der Index bildet die 40 größten, börsennotierten Firmen in Deutschland ab.
"Die höchste Gesamtvergütung erhielt wie im Vorjahr der Aufsichtsrat von Volkswagen (Volkswagen (VW) vz)", sagte ein DSW-Sprecher. Insgesamt seien 2024 rund 7,8 Millionen Euro an die Mitglieder des 20-köpfigen Gremiums ausgezahlt worden. Dahinter folgen die Deutsche Bank (ebenfalls rund 7,8 Millionen Euro) und BMW (rund 5,8 Millionen Euro).
Von den Aufsichtsratsvorsitzenden hätten Alexander Wynaendts von der Deutschen Bank (950.000 Euro), Michael Diekmann von der Allianz (758.000 Euro) und Hans Dieter Pötsch von Volkswagen (679.000 Euro) die höchsten Vergütungen erhalten.
Die bestbezahlte Aufseherin war laut DSW Birgit Steinborn, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bei Siemens, mit 452.000 Euro. In der Gesamtrangliste liege sie damit auf Platz 22.
Die IG Metall wies darauf hin, dass Mitglieder der DGB-Gewerkschaften verpflichtet sind, einen Großteil ihrer Aufsichtsrats-Tantiemen an die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. "Grundlage hierfür ist eine entsprechende Richtlinie", erklärte ein Sprecher. Demnach müsse ein einfaches Aufsichtsratsmitglied bis zur Grenze von 5.000 Euro Tantiemen pro Jahr zehn Prozent abführen. "Ab dieser Grenze müssen 90 Prozent abgeführt werden." Für stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende liege die Grenze bei 7.500 Euro./tob/DP/stw
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