17.06.2008 19:36:00
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UPDATE: EU geht Beihilfeverdacht bei Flughafen Hahn nach
(NEU: Lufthansa, Hintergrund)
BRÜSSEL (Dow Jones)--Der im Hunsrück gelegene Flughafen Frankfurt-Hahn hat nach Einschätzung der Europäischen Kommission möglicherweise illegale staatliche Beihilfe erhalten. Die Kommission kündigte am Dienstag die Eröffnung eines Prüfverfahrens an. Dabei gehe es vor allem um zwei Kapitalaufstockungen in den Jahren 2001 und 2004 sowie um einen Vertrag zwischen dem Flughafen und der in öffentlicher Hand befindlichen Muttergesellschaft Fraport über Gewinnabführung und Verlustübernahme.
Zudem würden die in Hahn erhobenen Flughafenentgelte untersucht sowie die bis 2005 geschlossenen Verträge mit dem irischen Billigflieger Ryanair, hieß es weiter. Zu diesen Punkten lägen Beschwerden von Konkurrenten vor.
Es lasse sich derzeit nicht zweifelsfrei belegen, dass sich die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH wie ein marktwirtschaftlich handelnder Privatinvestor verhalten habe, stellte die Kommission fest. Bei ihrer Beihilfeprüfung will die Kommission die nach eigenen Worten positiven Impulse berücksichtigen, die von Hahn auf die wirtschaftliche Entwicklung des Hunsrücks ausgehen.
Die Deutsche Lufthansa AG erklärte dazu am Dienstag, die Einleitung eines Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission zum Gegenstand Flughafen Hahn bestätige nachhaltig die Rechtsauffassung der Airline. Zur Zeit läuft eine Klage der Lufthansa gegen den Betreiber des Flughafens Frankfurt-Hahn wegen der Gewährung vermeintlich unzulässiger staatlicher Beihilfen für den Billigflieger Ryanair.
Während die Iren für Starts und Landungen auf dem im Hunsrück gelegenen Airport vergleichsweise geringe Gebühren zahlen, stellt der Flughafenbetreiber Fraport der Lufthansa deutlich höhere Rechnungen für Starts und Landungen auf dem Rhein-Main-Flughafen aus. In erster Instanz war die Lufthansa mit der Klage bereits gescheitert.
Im Februar hatte das Oberlandesgericht Koblenz zu erkennen gegeben, dass es der Lufthansa auch in zweiter Instanz vermutlich nicht gelingen würde, die Preispolitik des Flughafens Frankfurt-Hahn zu Fall zu bringen. Das OLG wolle die Berufungsklage der Fluggesellschaft zurückweisen, hatte Richter Thomas Grünewald damals Dow Jones Newswires gesagt. Allerdings wollte das OLG vor seiner Entscheidung erst noch die Stellungnahme der Lufthansa abwarten.
Lufthansa erklärte am Dienstag, die Ankündigung des OLG Koblenz, das Verfahren bezüglich staatlicher Beihilfen zugunsten des Flughafens Hahn ohne mündliche Verhandlung - und ohne Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof - beenden zu wollen, sei nach der Ankündigung der EU-Kommission nun nicht mehr haltbar.
DJG/ang/brb/kib/nas
(END) Dow Jones NewswiresJune 17, 2008 13:35 ET (17:35 GMT)
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