06.03.2016 20:18:42

VW: Frage nach Zulässigkeit der Software lag in juristischer Grauzone

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Externe juristische Berater haben Volkswagen nach eigener Darstellung noch Anfang August 2015 keine Gewissheit über die Zulässigkeit der fraglichen Motor-Software gegeben. Demnach bewegte sich die juristische Einschätzung zu der Frage, ob die US-Behörden die Software als illegale Abschalteinrichtung (defeat device) sehen dürften oder nicht, in einer Grauzone, bei der die vorangegangene Rechtsanwendung "höchst subjektiv" und "inkonsistent" sei. Das geht aus einer VW-Erwiderung auf Anlegerklagen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag in Hannover vorlag. VW ließ sich ab Ende Juli von der US-Kanzlei Kirkland & Ellis für die Kommunikation mit den Kontrollbehörden in den Vereinigten Staaten extern beraten.

Wörtlich heißt es in der Expertise der hinzugezogenen Berater: "Es besteht erhebliche Unsicherheit, ob im konkreten Einzelfall ein Motor oder ein Emissionskontrollsystem eines Herstellers tatsächlich zulässige oder unzulässige Konstruktionsmerkmale aufweist."/loh/DP/zb

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