30.11.2022 15:59:39
|
Bundesrichter: Dauerhafte Versetzung ins Ausland möglich
ERFURT (dpa-AFX) - Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dauerhaft ins Ausland versetzt werden, wenn im Arbeitsvertrag nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Weisungsrecht von Arbeitgebern zum Arbeitsort gelte nicht nur für Deutschland, sondern auch für Standorte international, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 336/21). "Eine Begrenzung des Weisungsrechts auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland ist dem Gesetz nicht zu entnehmen", heißt es zur Begründung. Es müsse jedoch eine Einzelfallprüfung geben, ob die Versetzung in ein anderes Land für den Arbeitnehmer zumutbar sei.
Den Präzedenzfall für das Urteil lieferte ein Pilot einer Tochterfirma der irischen Fluggesellschaft Ryanair. Der Flugkapitän klagte bis zur höchsten Arbeitsgerichtsinstanz gegen seine dauerhafte Versetzung von Nürnberg, wo die Fluggesellschaft ihre Station schloss, zum Flughafen im italienischen Bologna. Wie in den Vorinstanzen hatte er auch beim Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg mit der Forderung auf Rücknahme der Versetzung nach Italien.
Mit seinem Urteil schuf das Bundesarbeitsgericht Klarheit bei der Auslegung eines Passus in der Gewerbeordnung, bei der es um das Weisungsrecht von Arbeitgebern auch beim Arbeitsort geht. Unter Arbeitsrechtlern war bisher umstritten, ob es sich nur auf Deutschland bezieht, oder auch für ausländische Standorte gilt./rot/DP/nas
![](https://images.finanzen.at/images/unsortiert/wertpapierdepot-absichern-aktienchart-boerse-750493204-260.jpg)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Ryanairmehr Nachrichten
05.02.25 |
Ryanair baut Präsenz an Österreichs Regionalflughäfen aus - Aktie im Plus (APA) | |
05.02.25 |
Ryanair baut Präsenz an Österreichs Regionalflughäfen aus (APA) | |
29.01.25 |
ANALYSE-FLASH: UBS hebt Ziel für Ryanair auf 25,40 Euro - 'Buy' (dpa-AFX) | |
28.01.25 |
ANALYSE-FLASH: JPMorgan hebt Ziel für Ryanair auf 26 Euro - 'Overweight' (dpa-AFX) | |
27.01.25 |
Ryanair-Aktie dennoch gefragt: Boeing-Turbulenzen treffen Ryanair hart (dpa-AFX) | |
27.01.25 |
ANALYSE-FLASH: Bernstein belässt Ryanair auf 'Outperform' - 'Nettogewinn besser' (dpa-AFX) | |
23.01.25 |
Flughafen Wien-Aktie gewinnt: Ryanair hält Wizz Air in Wien auf Distanz (APA) | |
17.01.25 |
ROUNDUP: Rheinland-Pfalz hat Beihilfen von Ryanair und Hahn zurückgefordert (dpa-AFX) |
Analysen zu Ryanairmehr Analysen
29.01.25 | Ryanair Buy | UBS AG | |
28.01.25 | Ryanair Buy | UBS AG | |
28.01.25 | Ryanair Outperform | Bernstein Research | |
28.01.25 | Ryanair Outperform | RBC Capital Markets | |
28.01.25 | Ryanair Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Aktien in diesem Artikel
Ryanair | 19,88 | -0,80% |
|