05.12.2008 12:15:00
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EU prüft RWE-Verpflichtungsangebote für... (zwei)
RWE hatte diese Verpflichtungsangebote abgegeben, um Bedenken auszuräumen, dass das Unternehmen gegen die Vorschriften des EG-Vertrags über die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen haben könnte. Die Bedenken der Kommission beziehen sich auf die deutschen Gasmärkte, insbesondere auf ein möglicherweise missbräuchliches Verhalten auf den Gastransportmärkten.
Eine Zusammenfassung der Verpflichtungsangebote von RWE sei im EU-Amtsblatt (2008/C 310/23) veröffentlicht, die vollständige nichtvertrauliche Fassung der Verpflichtungsangebote könne auf der Kommissionswebsite abgerufen werden, teilte die Behörde mit Sitz in Brüssel weiter mit. Stellungnahmen müssten innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung abgegeben werden.
Falle der Markttest positiv aus, werde die Kommission eine Entscheidung erlassen, mit der die Verpflichtungen für RWE rechtsverbindlich werden.
Die Kommission untersucht zur Zeit das Verhalten von RWE auf den deutschen Gastransportmärkten. Die vorläufige Beurteilung der Kommission habe ergeben, dass RWE auf den Gastransportmärkten in seinem Netzgebiet eine marktbeherrschende Stellung innehabe, so die Kommission weiter. In der vorläufigen Beurteilung seien Bedenken geäußert worden, dass RWE seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt haben könnte, insbesondere durch die Weigerung, Gastransportdienstleistungen an Dritte zu erbringen, und durch ein Verhalten, dass die Margen seiner Wettbewerber auf den nachgelagerten Gasbelieferungsmärkten unter Druck setzen sollte.
RWE habe nun Verpflichtungsangebote vorgelegt, die die Bedenken der Kommission ausräumen sollen, teilte die Behörde weiter mit. Im Einzelnen habe RWE angeboten, sein deutsches Gasfernleitungsnetz mit einer Gesamtlänge von etwa 4.000 km zu veräußern. Das zu veräußernde Geschäft umfasse auch weitere Vermögensgegenstände, Personal und Dienstleistungen, die für den erfolgreichen Betrieb eines Gasfernleitungsnetzes erforderlich sind.
Die Kommission fordert nun interessierte Parteien dazu auf, zu den von RWE angebotenen Verpflichtungsangeboten innerhalb eines Monats nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt Stellung zu nehmen.
Sollte der Markttest zu dem Ergebnis führen, dass die Betroffenen die angebotenen Verpflichtungen als angemessene Lösung zur Förderung des Wettbewerbs auf den deutschen Elektrizitätsmärkten betrachten, will die Kommission nach eigenen Angaben eine so genannte Verpflichtungsentscheidung nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 erlassen.
Eine solche Verpflichtungsentscheidung würde die Verpflichtungszusagen für RWE verbindlich machen und gleichzeitig feststellen, dass es keinen Anlass für ein weiteres Tätigwerden der Kommission gebe ohne dabei festzustellen, ob RWE gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen habe oder nicht, so die Behörde weiter. Sollten die im Rahmen einer solchen Entscheidung eingegangenen Verpflichtungszusagen nicht eingehalten werden, könne man das betreffende Unternehmen mit einer Geldbuße in Höhe von 10% des weltweiten Umsatzes belegen, ohne einen Verstoß gegen die Kartellvorschriften nachweisen zu müssen.
Webseiten: http://www.europa.eu http://www.rwe.com
DJG/cbr/kla (END) Dow Jones Newswires
December 05, 2008 05:43 ET (10:43 GMT)
Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.- - 05 43 AM EST 12-05-08
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