BUWOG Group Aktie
WKN DE: A1XDYU / ISIN: AT00BUWOG001
28.03.2025 10:46:00
|
Grasser - OGH nun mit schriftlicher Urteilsausfertigung am Zug
Dort wird eine Richterin oder ein Richter für die Neuverhandlung bestimmt, die oder der dann die Verhandlung ausschreibt. Sodann obliegt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), ob die Anklage in den Teilaufhebungen aufrecht bleibt. Da der schwerwiegendste Tatvorwurf - die Untreue - schon rechtskräftig entschieden ist und die noch aufrechten Vorwürfe mit einem weit geringeren Strafmaß belegt sind, könnte die WKStA auch von einer neuerlichen Anklage absehen. Wann die Entscheidung dafür fallen könnte, ist laut WKStA offen.
Gründe für die Teilaufhebungen waren laut OGH "Rechtsfehler mangels Feststellungen, einerseits zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen und andererseits zur Klärung des Eintritts von Verjährung". Für Grasser, der in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, heißt es nun, auf die schriftliche Aufforderung zum Haftantritt zu warten.
stf/cri
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.cpi-europe.com http://www.rlbooe.at

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu BUWOG Groupmehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |
Analysen zu BUWOG Groupmehr Analysen
27.12.17 | BUWOG Group neutral | Commerzbank AG | |
22.12.17 | BUWOG Group accumulate | Erste Group Bank | |
22.12.17 | BUWOG Group accumulate | Erste Group Bank | |
22.12.17 | BUWOG Group neutral | Baader Bank | |
22.12.17 | BUWOG Group buy | Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) |
Aktien in diesem Artikel
CPI Europe AG (ex IMMOFINANZ) | 16,84 | 0,72% |
|