Urteil von 2007 09.05.2023 15:55:00

Lufthansa-Aktie kaum bewegt: Berufung der Lufthansa wegen Ryanair-Beihilfen-Streit vom Gericht abgelehnt

Lufthansa-Aktie kaum bewegt: Berufung der Lufthansa wegen Ryanair-Beihilfen-Streit vom Gericht abgelehnt

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz lehnte eine Berufung der Lufthansa gegen ein Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach aus dem Jahr 2007 ab, wie eine Sprecherin des OLG am Montag bestätigte. Mit dem Urteil vom 21. April sei die Berufung zurückgewiesen worden. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig, es besteht die Möglichkeit der Revision.

Die Lufthansa hatte damals europarechtswidrige Beihilfen beklagt. Sie forderte unter anderem, dass Ryanair rund 2,7 Millionen Euro zurückzahlen soll, die 2003 wegen mutmaßlich reduzierter Flughafenentgelte nicht abgeführt worden seien. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage 2007 abgewiesen. Der Fall beschäftigte seitdem mehrere Gerichte, auch auf EU-Ebene. Das Verfahren wurde daher mehrfach ausgesetzt.

"Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, und werden jetzt die Einlegung eines Rechtsmittels prüfen", teilte Boris Ogursky, Pressesprecher von Lufthansa Europa, Naher Osten und Afrika auf dpa-Anfrage mit. "Wir bleiben davon überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind, und werden uns weiter für faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb einsetzen."

Via XETRA gewinnt die Lufthansa-Aktie zeitweise 0,03 Prozent auf 9,18 Euro.

/wem/DP/ngu

KOBLENZ (dpa-AFX)

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