Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktie
WKN: 843002 / ISIN: DE0008430026
20.06.2024 22:42:39
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ROUNDUP: Keine Einigung zwischen Bund und Ländern zu Pflichtversicherung
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung gibt der Forderung der Länder nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden nicht nach. "Die aus dem Länderkreis geforderte Pflichtversicherung würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen", begründete der federführend zuständige Bundesjustizminister, Marco Buschmann, am Donnerstagabend die ablehnende Haltung der Regierung. Bei dem Treffen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten sei aber vereinbart worden, zu der Frage weiter im Gespräch zu bleiben.
"Uns verbindet, dass wir den Schutz vor Elementarschäden und ihren Folgen verbessern wollen, beim Weg sind wir uns nicht einig", sagte der FDP-Politiker. Eine Verpflichtung der Versicherer, jedem Gebäudebesitzer eine Versicherung gegen Elementarschäden anzubieten, sei aus seiner Sicht eine bessere Lösung, für die er weiter werben wolle. Kanzler Scholz sagte nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten: "Alle müssen ein Angebot kriegen."
Die Länder fordern den Bund schon länger auf, eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung für Elementarschäden zu schaffen, die auch Sturmflutschäden umfassen soll. Nach den Vorstellungen der Länder sollen die Unternehmen jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern will, einen Vertrag anbieten müssen. Bisher finden Hausbesitzer für Gebäude in stark hochwassergefährdeten Gebieten teils keine Versicherung, die das hohe Risiko übernehmen will. Nur etwa die Hälfte der in Deutschland stehenden privaten Gebäude ist elementarversichert.
Auch der Grünen-Rechtspolitiker Lukas Benner sprach sich für eine bundesweite Versicherungspflicht gegen Elementarschäden aus. Er sagte: "Mit der richtigen Ausgestaltung fördert sie Prävention und gewährleistet Planungssicherheit für Betroffene sowie eine solidarische Kostenverteilung." Der Bundestagsabgeordnete sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Prämie sollte nicht komplett an die Mieter weitergereicht werden können." Da, wo aufgrund eines hohen Risikos extrem hohe Prämien gefordert würden, sollte man zwischen Bestandsgebäuden und Neubau differenzieren, um gerechte Lösungen zu finden./mni/DP/ngu

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