16.07.2010 15:42:13
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UPDATE: BMF schließt Änderungen zu Luftverkehrssteuer nicht aus
(NEU: Weitere Aussagen vom BMF-Sprecher)
Von Beate Preuschoff Dow Jones Newswires BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium (BMF) schließt Änderungen am Entwurf zur geplanten Luftverkehrssteuer nicht aus. Es handele sich erst um einen Arbeitsentwurf auf Referentenebene, der jetzt mit den anderen Ressorts abgestimmt werde. "Es ist ein erster Vorschlag, der bewusst offen ist für Anregungen und Verbesserungen", sagte BMF-Sprecher Michael Offer am Freitag in Berlin. "Das heißt im Laufe des Abstimmungsprozesses ... kann es zu Änderungen kommen, das ist ausdrücklich möglich, insofern ist hier nichts in Stein gegossen", sagte Offer weiter. Bis Ende August solle das Gesetz zur "Kabinettsreife" gebracht sein.Die Befürchtungen der Fluggesellschaften, dass die Luftverkehrssteuer massive negative Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft der Unternehmen und den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben wird, teilt das BMF nicht. Die Belastungen der Airlines dürften begrenzt bleiben, sagte Offer. Zum einen sei ein "eher geringer Ausweicheffekt" auf andere Flughäfen zu erwarten. Allenfalls in Grenzregionen sei damit zu rechnen, sagte Offer. Zudem dürften die Fluggesellschaften die Luftverkehrssteuer auf die Preise überwälzen und insofern nicht so stark belastet sein.
Änderungen sind laut Offer jedoch nur bei der Ausgestaltung des Gesetzes denkbar. Das Gesamtvolumen von 1 Mrd EUR soll unangetastet bleiben. Offer nannte eine Staffelung der Luftverkehrsabgabe nach Flugklassen wie Business Class oder Economy Class als mögliche technische Änderung. Bislang sind zwei "Distanzklassen" vorgesehen, und zwar eine Kurzstrecke bis 2.500 Kilometer, die mit 13 EUR pro Flug und Fluggast besteuert werden soll. Bei Flügen über 2.500 Kilometern sollen 26 EUR erhoben werden.
Offer sagte, die Fluggesellschaften würden ab 2012, wenn sie in den Emissionshandel einbezogen würden, nicht doppelt durch die geplante Luftverkehrsabgabe einerseits und die Kosten für den Emissionshandel andererseits belastet. "Es liegt hier keine Doppelabschöpfung vor", so der BMF-Sprecher. Durch eine Rechtsverordnung könne die Luftverkehrsabgabe ab 2012 so weit gesenkt werden, dass sich zusammen mit den Einnahmen aus dem Emissionshandel die im Haushalt eingeplanten 1 Mrd EUR Mehreinnahmen ergäben.
Die Einnahmen aus dem Emissionshandel in der Luftfahrt dürften voraussichtlich "im niedrigen dreistelligen Millionenbereich" liegen, sagte Offer. Insofern werde nicht die gesamte Summe von 1 Mrd EUR über die Einnahmen aus dem Luftverkehr-Emissionshandel gedeckt. Der restliche Betrag müsse dann aus der Luftverkehrsabgabe kommen. Es sei daher nur rein theoretisch zutreffend: "Wenn die Einnahmen aus dem Emissionshandel ab dem Jahr 2012 eine Mrd EUR pro Jahr betragen würden, dann wäre die Flugtickettax kameralistisch gesehen hinfällig", sagte der BMF-Sprecher.
Die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrssteuer soll in Abhängigkeit von der Flugentfernung zwischen 13 EUR und 26 EUR pro Flug betragen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, in den Dow Jones am Donnerstag Einblick hatte. Der Steuersatz ist abhängig vom Zielflugplatz. Abflüge in Länder, deren größter Verkehrsflughafen in einer Entfernung von maximal 2.500 Kilometer vom Flughafen Frankfurt am Main entfernt liegt, sollen mit einem niedrigeren Steuersatz belegt werden. Das trage dem höheren Schadstoffausstoß Rechnung, der sich bei weiter entfernten Flugzielen ergebe.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) wird laut Entwurf ermächtigt, die Steuersätze ab der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel ab dem Jahr 2012 zu senken. Die Absenkung des Steuersatzes werde sich dabei an den voraussichtlich vom Bund zu erzielenden Gesamterlösen aus der Versteigerung von Emissionshandelszertifikaten aus dem Luftverkehrsbereich orientieren.
Webseite: www.bundesfinanzministerium.de
-Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4122, beate.preuschoff@dowjones.com DJG/bep/brb (END) Dow Jones Newswires
July 16, 2010 09:11 ET (13:11 GMT)
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