Das Zertifikate-1x1 |
05.02.2017 02:44:41
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Zertifikate auf US-Werte: Was Sie jetzt wissen müssen
von Emmeran Eder, Euro am Sonntag
Ursache dafür ist, dass die amerikanische Steuerbehörde IRS im Herbst 2015 den Paragrafen, der die US-Quellensteuerpflicht regelt, zum 1. Januar 2017 auf derivative Finanzinstrumente ausdehnte, die US-Aktien als Basiswerte enthalten. Seither werden auch dividendenähnliche Erträge mit bis zu 30 Prozent besteuert, die Ausländer mit Derivaten auf US-Aktien erzielen.
Hintergrund der Regelung ist die Furcht des US-Fiskus, dass Nicht-US-Bürger mithilfe von Finanzprodukten wie Zertifikaten oder Derivaten die Dividendensteuer auf US-Aktien oder Aktienindizes umgehen. Die neue Quellensteuerpflicht soll diese vermeintliche Besteuerungslücke schließen. Das heißt, dass auch eigentlich nicht in den Vereinigten Staaten steuerpflichtige Personen dort Steuern zahlen müssen.
Betroffen sind vorerst Index-, Knock-out-, Faktor- sowie Outperformance- und Sprintzertifikate. Diese verbriefen den Kursverlauf des Basiswerts - etwa der Cisco-Aktie - eins zu eins oder gehebelt. Anleger kaufen aber nicht die Aktie, sondern eine Schuldverschreibung (das Zertifikat) einer europäischen Bank, die den Aktienkurs nur abbildet. Schüttet Cisco Dividenden aus, rechnen Emittenten diese in den Zertifikatekurs ein. Damit greift die Quellensteuer.
Um US-Strafen vorzubeugen, stoppten seit Jahresanfang daher fast alle Emittenten den Verkauf von Derivaten auf US-Aktien und -Aktienindizes. Für die Papiere, die schon vor 2017 erworben wurden, gilt Bestandsschutz. Sie sind frei von der US-Steuerpflicht veräußerbar.
Die Emittenten erwägen, den Maximalsatz von 30 Prozent Steuer selbst abzuführen. Für Anleger ist das aber ungünstig. Da dividendenähnliche Erträge laut Bundesfinanzministerium nicht vom Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA erfasst werden, dürfen diese nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Der Derivateverkäufer würde somit zweimal Steuern zahlen - hierzulande und in Amerika, was in Summe gut 56 Prozent wären.
Bisher können Anleger noch Optionsscheine, Aktienanleihen, Bonus-, Discount-, Garantie- und Expresszertifikate auf US-Basiswerte als Alternative erwerben. Diese Papiere fallen erst ab 2018 unter das neue Steuerregime. Ganz ausgenommen sind Short-Zertifikate sowie Derivate auf S & P 500, Dow Jones, Nasdaq 100 und alle Kursindizes.
Der Deutsche Derivate Verband und der Bundesverband deutscher Banken arbeiten fieberhaft an einer Problemlösung mit der IRS. Trotzdem kann sich diese noch lange hinziehen.
Ursache dafür ist, dass die amerikanische Steuerbehörde IRS im Herbst 2015 den Paragrafen, der die US-Quellensteuerpflicht regelt, zum 1. Januar 2017 auf derivative Finanzinstrumente ausdehnte, die US-Aktien als Basiswerte enthalten. Seither werden auch dividendenähnliche Erträge mit bis zu 30 Prozent besteuert, die Ausländer mit Derivaten auf US-Aktien erzielen.
Hintergrund der Regelung ist die Furcht des US-Fiskus, dass Nicht-US-Bürger mithilfe von Finanzprodukten wie Zertifikaten oder Derivaten die Dividendensteuer auf US-Aktien oder Aktienindizes umgehen. Die neue Quellensteuerpflicht soll diese vermeintliche Besteuerungslücke schließen. Das heißt, dass auch eigentlich nicht in den Vereinigten Staaten steuerpflichtige Personen dort Steuern zahlen müssen.
Betroffen sind vorerst Index-, Knock-out-, Faktor- sowie Outperformance- und Sprintzertifikate. Diese verbriefen den Kursverlauf des Basiswerts - etwa der Cisco-Aktie - eins zu eins oder gehebelt. Anleger kaufen aber nicht die Aktie, sondern eine Schuldverschreibung (das Zertifikat) einer europäischen Bank, die den Aktienkurs nur abbildet. Schüttet Cisco Dividenden aus, rechnen Emittenten diese in den Zertifikatekurs ein. Damit greift die Quellensteuer.
Einigung ist schwierig
Obwohl Europas Banken bereits seit mehr als einem Jahr mit den US-Behörden verhandeln, fanden sie bisher keine Lösung. Hauptproblem ist, dass die Amerikaner beim Verkauf eines Zertifikats lückenlos wissen wollen, wie viel Quellensteuer ein bestimmter Investor abzuführen hat. Die Emittenten kennen aber die Namen der Anleger nicht. Anders als die Depotbanken, die diese aus Datenschutzgründen aber nicht weitergeben dürfen. Die Depotbanken wiederum erheben und führen die Steuer nicht ab, da bisher eine Rechtsgrundlage fehlt und sie auch nicht die dafür nötige teure Infrastruktur haben.Um US-Strafen vorzubeugen, stoppten seit Jahresanfang daher fast alle Emittenten den Verkauf von Derivaten auf US-Aktien und -Aktienindizes. Für die Papiere, die schon vor 2017 erworben wurden, gilt Bestandsschutz. Sie sind frei von der US-Steuerpflicht veräußerbar.
Die Emittenten erwägen, den Maximalsatz von 30 Prozent Steuer selbst abzuführen. Für Anleger ist das aber ungünstig. Da dividendenähnliche Erträge laut Bundesfinanzministerium nicht vom Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA erfasst werden, dürfen diese nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Der Derivateverkäufer würde somit zweimal Steuern zahlen - hierzulande und in Amerika, was in Summe gut 56 Prozent wären.
Bisher können Anleger noch Optionsscheine, Aktienanleihen, Bonus-, Discount-, Garantie- und Expresszertifikate auf US-Basiswerte als Alternative erwerben. Diese Papiere fallen erst ab 2018 unter das neue Steuerregime. Ganz ausgenommen sind Short-Zertifikate sowie Derivate auf S & P 500, Dow Jones, Nasdaq 100 und alle Kursindizes.
Der Deutsche Derivate Verband und der Bundesverband deutscher Banken arbeiten fieberhaft an einer Problemlösung mit der IRS. Trotzdem kann sich diese noch lange hinziehen.
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